Der X-Jam-Maturareiseveranstalter DocLX Travel hat jahrelang unzulässige Gebühren und Zusatzentgelte verlangt, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Betroffene Kunden können ihr Geld zurückfordern. Nach Angaben der Arbeiterkammer (AK) kann es sich dabei um 300 bis 400 Euro pro Person handeln.
Alle elf Klauseln des Maturareiseveranstalters, die die AK vor dem OGH beanstandet hatte, sind gesetzwidrig. Dabei handelt es sich unter anderem um einen „Green-Beitrag“ für Leistungen, die ohnehin im Vertrag inkludiert sind, und eine Stornopauschale von 40 bis 95 Prozent ohne Hinweis auf ein kostenloses Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen.
Neben dem „Green-Beitrag“ in Höhe von zehn Euro hat der OGH auch einen „Peak-Week“-Zuschlag von 39 Euro als unzulässig beurteilt. Der „Peak-Week“-Zuschlag ist ein erhöhtes Entgelt für einen bestimmten Reisezeitraum. Ein solcher Zuschlag könne nicht wirksam im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden.
Beides sei gröblich benachteiligend, so der OGH. Der OGH kippte auch die Bearbeitungspauschale von 29 Euro für Ersatzreisende, also wenn eine andere Person als geplant verreiste.
Stornoklausel intransparent
Außerdem befand das Gericht die Stornoklausel für intransparent. DocLX verrechnete Stornopauschalen zwischen 40 und 95 Prozent, ohne auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hinzuweisen. Darunter fallen etwa Naturkatastrophen oder Epidemien.
In den der Arbeiterkammer vorliegenden Fällen geht es um Stornogebühren in der Höhe von 300 bis 400 Euro pro Person. Betroffene können ihr Geld mit einem Musterbrief der AK zurückverlangen.
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