Die schwarze Pannenserie im Strafvollzug reißt nicht ab: Jetzt ist der vierte Häftling - psychisch abnorm und hochgefährlich - geflüchtet. Wieder bei einem Arztbesuch von einem Spitalsgelände, diesmal dem Wiener AKH ...
Die Skandalchronologie im November begann mit einer Insassin des Frauengefängnisses Schwarzau (NÖ). Nach einer Schock-Krankheitsdiagnose samt Kurzschluss-Reaktion während eines Aufenthalts am Landesklinikum Wiener Neustadt tauchte die Frau unter.
16-jähriger Afghane verhöhnte Rechtsstaat
Aus derselben Klinik nahm kurz darauf ein 16-jähriger Afghane Reißaus. Und verhöhnte den Rechtstaat auch gleich mit geposteten Bildern seiner Flucht unter anderem beim Drogenkonsum. Der Jugendliche ist mittlerweile als einziger wieder hinter Gittern.
Flucht Nummer 3 passierte wieder von einem Spitalsgelände. Ein Hochsicherheits-Häftling der Justizanstalt Krems-Stein konnte trotz angeblicher Knieprobleme und Handschellen bei einem MRT-Termin im nahen Universitätsklinikum seinen Bewachern davonsprinten. Der Tschetschene, früherer MMA-Kämpfer, der eine mehrjährige Haftstrafe wegen schweren Raubes absaß, soll zudem radikal-islamistische Tendenzen aufweisen.
Gefährlicher Häftling verletzte Justizbeamten und flüchtete im Taxi
Jetzt, etwas mehr als eine Woche später, geht die schwarze Pannenserie im Strafvollzug weiter: Donnerstagfrüh konnte ein psychisch abnormer Untersuchungshäftling (er saß wegen schwerer Körperverletzung, Verbrechen nach dem Verbotsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ein und stand vor der Überweisung in eine geschlossene Abteilung) entkommen. Erneut trotz Handschellen, aber eben wegen fehlender Fußfesseln. Der Flüchtige verletzte auch einen Justizbeamten und flüchtete mittels Taxi.
Gegen Mittag stürmten aus dem Grauen Haus in Wien, in dem sich auch die Justizanstalt Josefstadt befindet, Dutzende Justizwachebeamten die Alser Straße Richtung Altes AKH entlang. Eine „Krone“-Gerichtsredakteurin war vor Ort, als Autos der Justizwache und auch der Polizei die Eingänge des Areals absperrten. Nach etwa einer Stunde kehrten die Beamten - ohne den ausgebrochenen 28-Jährigen - wieder zum Landesgericht Wien zurück.
Prinzipiell gilt im österreichischen Strafrecht: Ein Häftling bleibt bei einer Flucht - so er nicht kriminell wird - straffrei ...
Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an den Polizeinotruf 133 oder an alle Polizeidienststellen erbeten.
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