Trotz heftiger Kritik durch Tierschützer ist die Ausübung der Jagd und Fischerei vom Geltungsbereich des Bundestierschutzgesetzes ausgenommen. Nun wurde ein Volksbegehren für eine bundeseinheitliche Regelung der Jagd unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzes auf die Beine gestellt.
Die Jagd-Lobby verteidigt die Ausnahme vom Bundestierschutzgesetz mit dem Argument, dass in allen Jagdgesetzen der Bundesländer das Prinzip der „Weidegerechtigkeit“ gelte und damit dem Tierschutz Rechnung getragen werde. Der Begriff bezeichnet Regeln, die sicherstellen sollen, dass dem erjagten Geschöpf Achtung entgegengebracht wird.
Das ist ein Widerspruch zum Tierschutzgesetz.
Dr. Erik Schmid, Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz
„Das ist ein mehr als unbestimmter Rechtsbegriff und soll gewährleisten, dass Jagende nach bestimmten, ritualisierten Regeln töten. Und das verhält sich sowohl zum Tierschutzgesetz als auch zum Selbstverständnis vieler Tierärzte widersprüchlich, da hier der Schutz des individuellen Lebens im Vordergrund steht“, sagt Erik Schmid, Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz.
Große Unterschiede zwischen Bundesländern
Auffällig seien außerdem die großen Unterschiede zwischen den Landesjagdgesetzen und den Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Betroffen sind etwa die Bestimmung der jagdbaren Tiere, unterschiedlich geregelte Schonzeiten sowie schließlich auch der Abschuss von Hunden und Katzen. „Die Jägerschaft argumentiert hier mit den unterschiedlichen geografischen Verhältnissen, ohne dies aber zu präzisieren“, kritisiert Schmid.
Kritik auch aus eigenen Reihen
Kritik kommt zunehmend auch aus den eigenen Reihen. So wird vom Ökologischen Jagdverband die Trophäenjagd und die damit verbundenen intensive Fütterung insbesondere des Reh- und Rotwildes strikt abgelehnt. Ebenso die Baujagd, Fallenjagd und das Aussetzen von Wildtieren zum Abschießen. Das derzeit in den Landesjagdgesetzen erlaubte Abschießen von wildernden Hunden und frei laufenden Katzen wird selbst von offiziellen Stellen wegen möglichem Imageschaden nicht gerne gesehen.
Volksbegehren gestartet
Der Ökologische Jagdverband Österreichs hat nun mit Unterstützung von den Tierschutzvereinen „Tierschutz Austria“ und „Verein gegen Tierfabriken“ ein Volksbegehren ins Leben gerufen. Darin heißt es: „Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen.“
Dem werde die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht, so der Vorwurf. „Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher ein Bundesjagdgesetz erlassen, das die Einhaltung der im Beiblatt dargelegten Grundsätze sicherstellt“, heißt es im Volksbegehren weiter.
Wer die Initiative unterstützen will, hat hier die Möglichkeit dazu.
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