Zwei Bauarbeiter mussten sich am Donnerstag nach einem tragischen Unfall im Bezirksgericht in St. Johann wegen fahrlässiger Tötung verantworten – weil sie laut Anklage am 23. Jänner die Sicherheitsregeln missachtet hatten. Genauer gesagt: Die Arbeiter einer Schlosserei hatten im Auftrag der Hausverwaltung alle 24 Balkongeländer bei einem Mehrparteienwohnhaus in Bad Gastein abmontiert. Als eine Seniorin (81) mit Seeschwäche heim kam und auf ihren Balkon ging, stürzte sie aufgrund des fehlenden Geländers sechseinhalb Meter in die Tiefe. Eine Woche später verstarb die Frau im Spital.
Nun wirft die Staatsanwaltschaft einem Vorarbeiter (30) und einem Projektleiter (31) fahrlässiges Verschulden vor: Weil sie auf das Anbringen einer Absturzsicherung verzichtet haben. Stattdessen klebten sie einen Hinweiszettel an die Wohnungstür der betagten Frau.
Vor Gericht bekannten sich beide Männer nicht schuldig. Der Prozess wurde auf den 11. Dezember vertagt.
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