Um ermäßigte Ticketpreise der Verkehrsbetriebe Burgenland (VBB) zu nutzen, braucht es laut Tarif einen amtlichen Pensionistenausweis. Für Mitversicherte wird das zum Ärgernis.
Das im September gestartete neue Zeitalter im öffentlichen Verkehr im Burgenland sorgt nicht nur für Jubel. So auch bei Hildegard Ringhofer aus Pinkafeld, die seit vielen Jahren mit dem Bus regelmäßig nach Wien pendelt.
Früher mit der von Dr. Richard betriebenen Linie G1, heute mit dem B01 der VBB. Um eine ermäßigte Fahrkarte für Pensionisten zu erhalten, war es Frau Ringhofer – wie viele andere ihrer Generation – in der Vergangenheit gewöhnt, ein Mal pro Jahr eine Berechtigungskarte zum Preis von 16 Euro zu erwerben, um das ganze Jahr zum Pensionisten-Tarif mit dem G1 fahren zu können.
Ausweise ohne Gültigkeit
Mit der Übernahme der Linie durch die VBB gibt es diesen Beitrag nicht mehr. Auch die zu Jahresbeginn ausgestellte Ausweise verlieren ihre Gültigkeit. Damit Senioren weiterhin ermäßigte Fahrpreise erhalten, wurde zuletzt laut den offiziellen Tarifbestimmungen der VBB die Vorlage eines Pensionistenausweises verlangt.
Dass ich jetzt als 84-Jährige den vollen Preis für eine Busfahrt nach Wien zahlen muss, nur weil ich mich mein Leben lang um meinen Mann, drei Kinder und den Haushalt gekümmert habe, ist reinste Diskriminierung.
Hildegard Ringhofer, regelmäßiger Bus-Fahrgast
Und genau das stößt Hildegard Ringhofer sauer auf, denn „als Mitversicherte habe ich keinen Anspruch auf einen solchen Ausweis. Dass ich jetzt als 84-Jährige den vollen Preis für eine Busfahrt nach Wien zahlen muss, nur weil ich mich mein Leben lang um meinen Mann, drei Kinder und den Haushalt gekümmert habe, ist reinste Diskriminierung.“
Neuerungen am Telefon bestätigt
Bei ihren letzten Busfahrten wurde die Pinkafelderin auch immer wieder von Busfahrern auf die neuen Bestimmungen hingewiesen. Hilfesuchend wandte sich die 84-Jährige an die VBB-Hotline, wo man der Dame diese Neuerung bestätigte. Bei den VBB ist man auf Nachfrage in der Causa um Schadensbegrenzung bemüht.
VBB ortet inkompetente Buslenker
„Die Aussage eines Busfahrers des Subunternehmers entspricht nicht den Tatsachen. Im Gegenteil – die VBB sieht sich als der Mobilitätsdienstleister des Burgenlandes. Von uns werden keine ,Scheingebühren’ für die Ausstellung eines jährlichen Ausweises eingehoben. Wir akzeptieren jegliche Dokumentation des gesetzlichen Regelpensionsalters als Ermäßigungsnachweis, also Pensionistenausweis, Personalausweis oder Reisepass. Es obliegt auch nicht den Lenkern, wer vergünstigt mitgenommen wird oder nicht“, erklärt Geschäftsführer Wolfgang Werderits.
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