Verzweifelte Paare sehen darin ihre allerletzte Chance – die Möglichkeit einer Samenspende. Auch wenn die Zahl dieser Eingriffe aufgrund der medizinischen Fortschritte im Bereich der herkömmlichen künstlichen Befruchtung gesunken ist. "Samenspenden von einem Fremden, heterologe Insemination genannt, werden wirklich nur bei absoluter Zeugungsunfähigkeit des Mannes in Anspruch genommen", so Dr. Peter Kemeter vom Wiener "Wunschbaby-Institut Feichtinger".
Dennoch sind es geschätzte 600 Paare pro Jahr, die in Österreich auf ein "Kind aus dem Katalog" bauen. Und an fruchtbaren Spendern mangelt es dem Mediziner nicht – auch wenn die sie nur 100 Euro Aufwandsentschädigung erhalten, es aus Überzeugung oder Ego-Stärkung machen und sorgfältig ausgewählt sind. Kemeter: "Man(n) muss mindestens 18 Jahre alt und darf – nach unseren Ansprüchen – nicht älter als 35 sein. Auch eine abgeschlossene Schulausbildung sowie ein Beruf sind Voraussetzung." Vom gesundheitlichen Topzustand abgesehen. Entspricht auch die Spermien-Qualität, steht dem Gang in den "Männer-Raum" nichts im Wege. Wenig später landet man bereits samt Foto, Körpermerkmalen und persönlichen Infos im Spender-Katalog.
Blättern darf nur der Fachmann
Woraus sich die Paare schließlich den biologischen Wunschvater ihres Kindes aussuchen können – ohne jedoch selbst blättern zu dürfen. Kemeter: "Der Spender bleibt für die künftigen Eltern anonym. Unsere Patienten möchten naturgemäß, dass der Spender dem Vater so ähnlich wie möglich sieht. Dabei müssen sie auf meine persönliche Auswahl vertrauen." Ist die Entscheidung gefallen, beginnt in den meisten Fällen ein Rennen mit der Zeit.
Denn die größte Erfolgschance (sie liegt bei 30 Prozent pro Insemination, Kostenpunkt beim ersten Versuch rund 2.000 Euro) besteht bei "Frisch-Samen" – und nicht bei eingefrorenen Spermien. Heißt: Kommt es zum Eisprung, muss der Spender noch am selben Tag, so schnell es nur geht, zu Werke gehen.
Bis zu 30 Spender im Monat
Bis zu 30 Spender melden sich monatlich bei den sechs Samenbanken Österreichs. Doch abgesehen von den Auswahl-Kriterien der Samenbanken selbst ist diese Schwangerschafts-Methode auch an strengste gesetzliche Auflagen gebunden: Neben dem Mindestalter von 18 Jahren darf in ein Spender in seinem Leben nur ein Institut versorgen und an maximal drei Paare erfolgreich spenden. Womit eine Masse an Kindern einer Person, wie im Fall Wiesner, ausgeschlossen ist. Vor der Spende muss alles notariell abgesichert sein – der Spender hat keine Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber. Jedoch: Ab dem 14. Lebensjahr haben Söhne und Töchter gesetzlich das Recht zu erfahren, wer ihre biologischen Väter sind. Was diese aber nur äußerst selten in Anspruch nehmen, auch weil sie es in den meisten Fällen gar nie erfahren.
Strengstens verboten ist in Österreich – anders als in vielen EU-Ländern – die herkömmliche künstliche Befruchtung entnommener Eizellen durch Spermien eines Fremden. Seit langem ein politischer Streitpunkt.
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