Ein 39-Jähriger musste sich nun am Landesgericht St. Pölten wegen unerlaubtem Fernbleiben vom Bundesheer verantworten. Er zeigte Reue und wurde zu Geldstrafe verurteilt.
In einem Moment war einfach alles zu viel. Nachdem zu privaten Problemen auch noch gesundheitliche hinzukamen, tauchte ein 39-Jähriger kurzerhand unter. Für seinen Arbeitgeber blieb dies erwartungsgemäß nicht unbemerkt – und als Zeitsoldat beim Bundesheer sein Fernbleiben nun auch rechtlich nicht ohne Folgen.
„Ich weiß, was ich gemacht habe und suche keine Ausreden“, gibt der Familienvater beim Prozess wegen Desertion am Landesgericht St. Pölten zu Protokoll. Denn die Sprengkraft der Nachricht über die Trennungsabsichten seiner Angetrauten während eines Kosovo-Einsatzes als Minensucher ließ den Waldviertler zum „fahnenflüchtigen Verbrecher“ werden. Er suchte schnellstmöglich wieder heimischen Boden unter seinen Füßen, um für seine Liebe zu kämpfen.
Geldstrafe für unerlaubte Abwesenheit
Vergeblich. Als dann noch gesundheitliche Probleme nach einer Operation hinzukamen, ging der 39-Jährige auf Tauchstation. „Das war falsch und tut mir auch sehr leid“, so der Angeklagte. Seine unerlaubte Abwesenheit vom Militär endete aufgrund der Umstände und seiner ehrlichen Reue mit einer Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro dann doch glimpflich.
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