Vergünstigungen locken

Nun fix: EU-weiter Behindertenausweis kommt

Ausland
27.11.2023 18:12

Am Montag haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf einen EU-weiten Behindertenausweis sowie eine EU-Behindertenparkkarte geeinigt. Damit sollen alle Menschen mit einer Behinderung künftig in jedem Mitgliedsstaat entsprechende Vorteile in Anspruch nehmen können.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger mit einer Behinderung sollen überall in der EU von jeweiligen Spezialkonditionen und bevorzugten Behandlungen profitieren können, heißt es in einer Aussendung des Rats in Brüssel. Dazu gehörten beispielsweise verbilligte Tickets, Assistenz oder Zugang zu reservierten Parkplätzen.

Die EU-Staaten müssen diese Sonderbehandlungen künftig allen Haltern des EU-Behindertenausweises während einer Periode von bis zu drei Monaten zugestehen. Darüber hinaus steht es den Ländern frei, ob sie allen Unionsbürgern die Spezialkonditionen gewähren oder nur den Haltern einer nationalen Behindertenkarte. Den EU-weiten Ausweis wird es dann sowohl in physischer als auch in digitaler Form geben; die Parkkarte zwingenderweise nur in physischer Form - Länder können aber freiwillig eine digitale Form anbieten.

(Bild: P. Huber)

Rauch hofft auf baldige Umsetzung
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), der für Österreich an dem Ministertreffen teilnahm, drückte im Rat die Hoffnung aus, dass die entsprechende Richtlinie noch unter der belgischen Ratspräsidentschaft - also in der ersten Jahreshälfte 2024 - unter Dach und Fach gebracht werden kann. Davor muss aber noch das Europaparlament eine Position zu dem Vorhaben einnehmen, bevor es dann zu Verhandlungen zwischen Rat und Parlament kommen kann.

„Auch wenn es soziale Unterstützungsleistungen nicht in den finalen Kompromisstext der Ratsarbeitsgruppe geschafft haben, kann man mit dem Ergebnis durchaus zufrieden sein“, kommentiert Klaus Widl, Präsident des österreichischen Behindertenrats den heutigen Beschluss in einer Aussendung. Sobald es eine Einigung zwischen Rat und Parlament gebe, müsse Österreich die Richtlinie „schnellstmöglich“ in nationales Recht umsetzen.

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