Weil Linienbusse leer bleiben, feiert der erst vor einem halben Jahr abgeschaffte Komfortzuschlag für Fahrten mit dem Sammeltaxi jetzt ein Comeback. Wo Sie künftig draufzahlen müssen.
Busse gelten gemeinhin als Faktotum des öffentlichen Nahverkehrs, doch auch ihre Fahrpläne weisen abseits der Stoßzeiten mitunter Lücken auf. Diese zu schließen, ist vielerorts die Aufgabe von Sammeltaxis, die bereits ins Tarifsystem des Verkehrsverbundes aufgenommen wurden. Als dann kurz vor der Landtagswahl auch noch der sogenannte Komfortzuschlag entfiel, konnten Besitzer von Klimaticket und anderen Zeitkarten die flexiblen Taxis dann sogar „gratis“ benutzen. Kein Wunder also, dass dieses Angebot vor allem von älteren oder gehbehinderten Bürgern gut angenommen wird. Im Weinviertel sogar zu gut.
Pilotprojekt vorzeitig eingestellt
Denn das Marchfeld-Mobil und das IST-Mobil in Korneuburg machten den Linienbussen vor Ort derart Konkurrenz, dass es hier viele Leerfahrten gab. Während die Taxis selbst an ihre Kapazitätsgrenzen kamen. Noch vor Anlauf des ursprünglich auf ein Jahr anberaumten Pilotprojektes, geht man hier nun wieder zurück an den Start. Ab Freitag sind für eine Fahrt mit dem Sammeltaxi wieder 2 Euro zusätzlich fällig, in der Nacht sogar doppelt soviel. Herbe Kritik kommt dazu von den Grünen aus Gänserndorf: „Unser Marchfeld-Mobil ersetzt aktuell fehlende Querverbindungen im Bezirk“, so Sprecherin Beate Kainz. Tägliche Fahrten würden nun für viele unleistbar.
Verkehrslandesrat Udo Landbauer von der FPÖ spricht indes von einer notwendigen Maßnahme: „Durch die hohe Nachfrage litt zuletzt die Qualität.“ Vermehrt kam es daher zu Kundenbeschwerden über lange Wartezeiten und immer wieder ausfallende Fahrten. Deshalb seinen die betroffenen Gemeinden an das Land herangetreten, gemeinsam habe man sich zur Wiedereinführung des Komfortzuschlages als Lenkungsmaßnahme entschlossen.
„Wichtige Ergänzung“
Landbauer: „Da Anrufsammeltaxis eine wichtige Ergänzung zu Bahn und Bus in einem Flächenbundesland wie Niederösterreich darstellen, ist es essenziell, dass deren Verlässlichkeit auch gewährleistet werden kann. Es muss seitens des Landes sichergestellt sein, dass ein AST-System nicht unter Qualitätseinbußen aufgrund unpassender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen leidet.“
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