EZB-Untersuchung

Künstliche Intelligenz bisher nicht der Job-Killer

Web
28.11.2023 15:20

Künstliche Intelligenz ist nach Forschungsergebnissen der Europäischen Zentralbank (EZB) bisher kein Job-Killer, sondern sorgt eher für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. In den Jahren nach 2010 habe sich der Beschäftigungsanteil von Berufsfeldern, die potenziell stärker von KI-gestützten Technologien betroffen seien, in Europa sogar erhöht, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Forschungsbulletin der EZB.

KI-Technologien hatten zuletzt für deutliche Fortschritte in einer Reihe von Feldern gesorgt, darunter Robotik, Spracherkennung- und -verarbeitung, maschinelle Übersetzung und Bilderkennung. Untersucht wurde der Zusammenhang zwischen KI-gestützten Technologien und Beschäftigung in 16 europäischen Ländern im Zeitraum von 2011 bis 2019.

Beschäftigungsanstieg
Dabei habe sich gezeigt, dass sich der Beschäftigungsanteil solcher Berufsfelder erhöht hat, die von KI besonders betroffen seien, erklärte die EZB. „KI-gestützte Automatisierung ist also mit einem Anstieg der Beschäftigung in Europa assoziiert - vor allem bei hochqualifizierten Berufen und jüngeren Arbeitnehmern“, heißt es im Bulletin. Arbeitsplätze mit geringer oder mittlerer Qualifikation seien dagegen kaum betroffen gewesen.

Die Ergebnisse stünden im Gegensatz zu früheren Technologiewellen, als die Computerisierung dazu geführt habe, dass sich der relative Anteil der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit mittlerer Qualifikation verringert habe. „Unsere Resultate zeigen ein gemischtes Bild für die 16 europäischen Länder“, heißt es im Bulletin.

Noch zu früh für abschließendes Urteil
Die Auswirkungen von KI-gestützter Automatisierung auf die Beschäftigung seien mit nur wenigen Ausnahmen in den meisten Ländern positiv gewesen. Das Ausmaß variiere aber von Land zu Land erheblich.

„Bei den Löhnen sind die Ergebnisse weniger eindeutig und deuten auf neutrale bis leicht negative Folgen hin.“ Insgesamt sei es allerdings noch zu früh, ein abschließendes Urteil zu fällen. Die Ergebnisse seien daher kein Freispruch.

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