Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät Verbrauchern zur Vorsicht bei Indexanpassungen ihrer Handyrechnungen. Hintergrund ist ein Fall bei Drei, bei dem die Indexanpassung nicht vom vereinbarten Angebotspreis, sondern von einem doppelt so hohen Wert ausgehend berechnet wurde.
Im besagten Fall hatte ein Konsument einen Handyvertrag mit einem Aktionspreis von 25 Euro pro Monat abgeschlossen. Bei einer Indexanpassung wurde die Preiserhöhung jedoch nicht ausgehend von diesem Preis, sondern anhand des Vergleichspreises von 50 Euro pro Monat aus berechnet. Das führte dazu, dass sich der Preis doppelt so stark erhöhte wie es aufgrund der Indexanpassung möglich gewesen wäre.
Eine Beschwerde des Verbrauchers bei Drei habe zu keiner Lösung geführt, schreibt der VKI. Der Verein hielt die Vorgangsweise jedoch für unzulässig und brachte eine Mahnklage ein. Nach dieser erhielt der Konsument den überhöhten Betrag zurück.
Wohl kein Einzelfall
„Wir gehen von keinem Einzelfall aus. Gerade Konsumenten, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss ihres Handyvertrags in Anspruch genommen haben, könnten von dieser Berechnungsmethode betroffen sein“, sagte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller.
Der VKI rät allen Konsumenten, regelmäßig die Handyrechnung zu kontrollieren und bei Fehlern ihren Telekom-Anbieter zu kontaktieren und eine Berichtigung zu fordern.
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