Über ein Wohnhaus direkt neben der Justizanstalt Josefstadt in Wien tauschen sich Gefangene mit ihren Kumpels in Freiheit aus. Die Bewohner sind verängstigt und fordern Abhilfe. Doch statt gemeinsam nach Lösungen zu suchen, nehmen die Behörden das Sicherheitsproblem auf die leichte Schulter.
Das Gebäude in der Wickenburggasse 14 ist ein schönes Gründerzeithaus mit Stuck und vielen Erkern. Doch es grenzt direkt an die Justizanstalt Josefstadt und das bereitet den Bewohnern Probleme.
Über die nicht zur Gänze versperrbaren Stiegenhausfenster sowie über einen vergitterten Spalt beim Kellerabgang lässt sich mit den Gefangenen in den gegenüberliegenden Zellen kommunizieren. „Ungebetene Besucher“ machen das regelmäßig. „Da sind oft junge Männer, einige von uns wurden schon von ihnen angepöbelt und bedroht“, sagt eine verängstigte Anrainerin.
Zudem soll es zu Beschädigungen im Haus gekommen sein. Weil sich ein Lerninstitut und eine Arztpraxis im Gebäude befinden, ist der Zutritt für Fremde zum Nachbarhaus der Justizanstalt nicht schwer. Und die Möglichkeit, dass Inhaftierte mit Kumpels in Freiheit reden können, scheint sich in sozialen Medien zu verbreiten.
Das kann zum Sicherheitsproblem werden, wenn etwa Fluchtinfos ausgetauscht werden. Beschwerden der Hausgemeinschaft bei Bezirk und Justizanstalt brachten keine Besserung. Die Polizei kommt auf Anruf, hat aber meist keine Handhabe.
Vonseiten der Justizanstalt Josefstadt wurde für Anlassfälle die Kontaktaufnahme mit dem Wachzimmer durch die betroffenen Anrainer angeboten. Sollte verdächtiges Verhalten oder eine mögliche Kontaktaufnahme zwischen Freiheitspersonen und Insassen der JA bemerkt werden, wird nach Bekanntgabe im Wachzimmer ein unerlaubter Verkehr durch Verschließung der Fenster seitens der JA unterbunden.
Stellungnahme des Jusitzministeriums
Anrainer wollen bauliche Trennung
Die Anrainer fordern bauliche Maßnahmen (Wand, Abdeckung, Mauer), um das Treiben zu unterbinden. Das Justizministerium winkt auf „Krone“-Anfrage ab: „Sicherheitstechnische Baumaßnahmen dürfen leider nicht durch die Anstalt veranlasst werden, da die Sicherung des Gebäudes der dafür zuständigen Hausverwaltung obliegt“, heißt es. Die Justizwachebeamten würden jedoch die Zellenfenster schließen, wenn sie von „unerlaubtem Verkehr“ erfahren.
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