Auf Florian Teichtmeister wartet nach seiner Verurteilung weiteres Ungemach. Am 5. September wurde der Schauspieler wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Jetzt macht das Burgtheater seine Ankündigung wahr und bereitet eine Klage auf Schadenersatz gegen den 44-Jährigen vor.
Lange haben Juristen und Mitarbeiter der Burg daran gearbeitet, den Schaden genau zu beziffern. Knapp elf Monate nach der Entlassung von Teichtmeister ist es so weit. Das Theater hatte an dem Schauspieler festgehalten, obwohl die Vorwürfe in der Branche längst bekannt waren, und reagierte erst, nachdem von der Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen den Ex-Mimen eingebracht worden war.
Zigtausende Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, teilweise untermalt mit grausig sadistischen Texten, waren bei Teichtmeister bei einer Hausdurchsuchung im August 2021 beschlagnahmt worden. Im Prozess sagte er: „Ja, ich bin pädophil.“
Burg: „Keine andere Wahl als zu klagen“
Unbestätigten Meldungen zufolge soll sich der errechnete Schaden auf rund 76.000 Euro belaufen. Er umfasse etwa abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte oder Rechtsanwaltskosten. Das Burgtheater will keine Zahlen nennen. Aktuell seien die Schriftsätze in Vorbereitung.
Das Haus am Ring wählt allerdings eine seltsam demütig anmutende Formulierung: „Das Burgtheater hat keine andere Wahl als auf Schadenersatz zu klagen“, heißt es auf „Krone“-Anfrage.
Teichtmeister muss Gericht Therapie bestätigen
Nach seiner Verurteilung ist es ruhig geworden um Florian Teichtmeister. Der geständige Ex-TV-Kommissar hat von Richter Stefan Apostol in der Verhandlung strenge Auflagen für seine Bewährung auferlegt bekommen.
Alle zwei Monate muss er dem Richter sämtliche Therapiebestätigungen zukommen lassen. Dazu zählt die forensische Psychotherapie, eine psychologische Behandlung, Bewährungshilfe und die Bestätigung über die Alkohol- und Drogenabstinenz, der Teichtmeister im Prozess zugestimmt hatte. Regelmäßig muss er sich dazu in einer großen Wiener Klinik einer Drogentestung unterziehen. Diese meldet die Ergebnisse dem Gericht.
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