Nachbar verurteilt

Zweijährige missbraucht: „Sie war blutverschmiert“

Gericht
01.12.2023 14:22

Weinend und völlig aufgelöst sitzt eine junge Mutter im Landesgericht Wien, muss von dem Tag erzählen, als ihr Nachbar ihre Tochter - sie ist erst zwei - sexuell missbraucht haben soll. Der 60-Jährige spricht von einem Unfall, den er nicht mitbekommen habe. „Sie haben Hand an das Kind angelegt“, urteilt der Schöffensenat.

„Die Kleine ist vor mir gestanden mit großen Augen. Ich hab Blut am Boden gesehen. Sie war auch blutverschmiert und nackt“, erinnert sich die 26-jährige Mutter völlig aufgebracht im Landesgericht Wien - was angesichts der Umstände wohl sehr verständlich ist. Ihr Nachbar hat ihre erst zweijährige Tochter missbraucht, die Mutter war währenddessen in der Küche.

Der 60-jährige Nachbar im Landesgericht Wien. (Bild: Sophie Pratschner, Krone KREATIV)
Der 60-jährige Nachbar im Landesgericht Wien.

Mutter war während Missbrauch im Nebenraum
Am Abend des 25. Juli lud die Wienerin den 60-Jährigen zu sich in die Wohnung ein - zwei alte Bekannte, die sich nach einiger Zeit wiedertrafen. „Wir haben immer schon leiwand und lustig miteinander geredet und einen Schmäh gehabt“, erzählt die Frau von der eigentlich positiven Beziehung zum Angeklagten. Jetzt sitzt er vor Gericht, wendet der Zeugin den Rücken zu und würdigt sie keines Blickes. 

Während die Mutter gerade Chicken Wings im Backrohr zubereitete, missbrauchte der Wiener die zweijährige Vanessa im Wohnzimmer - so, dass blutige Handtücher zurückblieben. „Die Kleine war im Genitalbereich massiv verletzt“, versucht die Staatsanwältin den Schöffen schonend zu verdeutlichen. Die Mutter sperrte sich dann im Badezimmer ein, alarmierte sofort die Polizei - das Kind weinte unaufhörlich.

Verteidiger Wolfgang Haas forderte einen Freispruch. (Bild: Andreas Schiel)
Verteidiger Wolfgang Haas forderte einen Freispruch.

Verteidiger Wolfgang Haas stößt sich aber an der Anklage der Staatsanwaltschaft: „Was ihn belastet, ist die Möglichkeit, dass es so sein kann.“ Denn man habe weder eindeutige DNA-Spuren noch eine widerspruchsfreie Aussage der 26-Jährigen. Auch das Mädchen habe sich im AKH Wien nicht untersuchen lassen, bei der Polizei keine vernünftigen Angaben machen können - sie ist schließlich erst zwei Jahre alt. 

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Es ist nicht strafbar, ein Kind abzuwischen, nachdem es sich bei einem Unfall verletzt hat.

Anwalt Wolfgang Haas zu den blutigen Handtüchern

„Hier gab es am Anfang ein paar Zweifel und sie wurden immer mehr. Es gibt Unsicherheiten, die sich auftürmen“, fordert Haas einen Freispruch und bringt die Möglichkeit eines Unfalls ins Spiel. Sein Mandant, der sich nicht schuldig bekennt, richtet letzte Worte an den Schöffensenat: „Es ist was passiert. Das ist keine Frage. Aber ich hatte nichts damit zu tun.“

„Sie haben Hand an das Kind angelegt“
Die Laienrichter und Berufsrichter kommen nach kurzer Beratung aber zu einem anderen Schluss: „Wir haben festgestellt, dass Sie Hand an das Kind angelegt haben. Ob es bei intensivem Betasten geblieben ist oder Sie dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzende Handlungen getätigt haben, konnten wir im Zweifel nicht feststellen.“ Deswegen wird der 60-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger nicht rechtskräftig zu 22 Monaten im Gefängnis verurteilt. Die „hohe Anzahl an gewichtigen Indizien“ habe für eine Verurteilung ausgereicht.

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