Derzeit hat Österreich neun lebende ehemalige Regierungschefs, also Bundeskanzler außer Dienst: Franz Vranitzky, Viktor Klima, Wolfgang Schüssel, Alfred Gusenbauer, Werner Faymann, Christian Kern, Sebastian Kurz, Brigitte Bierlein und Alexander Schallenberg.
Dazu kommen der gegenwärtige, eher glücklose Bundeskanzler Karl Nehammer und - wenn man in die Zukunft blicken will - der FPÖ-Chef Herbert Kickl, der als „Volkskanzler“ am Ballhausplatz amtieren will.
EINERSEITS haben all diese Persönlichkeiten - auch wenn sie jeweils von ihren politischen Mitbewerbern kritisiert werden - zweifellos Verdienste um das Land.
ANDERERSEITS sorgen gegenwärtig zwei dieser Ex-Kanzler, nämlich Gusenbauer und Kurz, für negative Schlagzeilen, da sie für fragwürdige Millionen-Gagen für den Groß-Bankrotteur Benko tätig waren. Und im Falle des blauen Kanzler-Aspiranten meinen seine Kritiker, allein schon die von ihm gewählte Bezeichnung „Volkskanzler“ erinnere an Nazi-Diktion.
Natürlich wissen wir alle, dass die verfassungsmäßig vorgegebene Bezeichnung für das Amt des Regierungschefs „Bundeskanzler“ ist. Die indessen häufig geübte Stigmatisierung des Begriffes „Volk“ vonseiten der linken Political Correctness als NS-lastig ist aber Schwachsinn. Schließlich heißt es im Art. 1 unserer Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik, alles Recht geht vom Volke aus.“ Warum also soll sich da nicht einer als „Volkskanzler“ definieren.
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