Ländliches Brauchtum ist Tierschützern ein Dorn im Auge - und in dieser Form verboten. Eine Anzeige gab es nun nach einer Junggesellen-Feier im Bezirk Tulln.
Auf dem Land werden alte Traditionen hochgehalten – doch nicht alle sind heute noch zeitgemäß. So kritisiert der Verein RespekTiere seit Jahren den Brauch, unverheirateten Männern zum runden Geburtstag einen Rinder- oder Sauschädel vor dem Haus aufzupflanzen. 2021 erreichten die Aktivisten mithilfe des damaligen Amtstierarztes Michael Oppitz aus Krems, dem makabren Treiben einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben.
Denn laut §10 des Tiermaterialengesetzes müssen Nebenprodukte aus der Schlacht unverzüglich an einen geeigneten Verwertungs- oder Entsorgungsbetrieb abgeliefert werden. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe bis 15.000 Euro. „Ganz abgesehen vom ekelhaften Bild, das solche Aktionen bieten, birgt es auch die Gefahr, Ungeziefer oder andere Tiere anzulocken“, betont man beim Verein.
Junggesellen-Feier mit Anzeige
Eine Warnung, die Freunde eines Junggesellen im Bezirk Tulln wohl nicht gehört haben durften. Mitten in dem Ort an der Perschling stellten sie nun dem Jubilar zu dessen 30er nämlich einen Schweinekopf vor dem Haus auf. „Garniert“ war der Sauschädel, der auch lässig einen Tschick im Maul hatte, mit humorigen Sprüchen. Doch die Tierschützer verstanden keinen Spaß – und zeigten den Fall gleich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Tulln an.
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