Einsprüche abgelehnt
Wahlbetrug, Kapitol: Trump unterliegt vor Gericht
Gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump laufen mehrere Verfahren - am Freitag musste er gleich zwei Niederlagen einstecken. Die zuständige Richterin in seinem Bundesverfahren im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug wies in Washington Trumps Antrag auf Abweisung der Klage ab. Der Republikaner hatte diesen mit der Immunität des Präsidentenamts begründet. Mit dem Argument der Immunität scheiterte Trump auch in einem weiteren Verfahren in Washington.
Dort entschied ein Berufungsgericht, dass Zivilklagen gegen den 77-Jährigen wegen des Sturms auf das Kapitol am 6. Jänner 2021 fortgeführt werden können. Anhänger Trumps hatten damals den Parlamentssitz in Washington gestürmt.
Fünf Tote bei Sturm auf Kapitol
Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.
Trump scheiterte mit dem Argument der präsidentiellen Immunität
Einige Mitglieder der Kapitolpolizei und demokratische Kongressmitglieder klagten daraufhin auf Schadenersatz. Trump hatte die Abweisung der Klagen angestrengt und auch hier mit der Immunität des Präsidentenamts argumentiert. Das Gericht wies diesen Antrag nun zurück - entschied aber nicht über die inhaltliche Zulässigkeit der Klagen.
„Heute klären wir diese Frage nicht endgültig“
„Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump die Rede vom 6. Jänner in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat“, heißt es in dem Urteil. „Heute klären wir diese Frage nicht endgültig.“ Das letzte Wort dürfte hier also nicht gesprochen sein.
Trumps Anwalt nennt mögliches Verfahren „Wahlbeeinflussung“
Unterdessen haben Trumps Anwälte den ehemaligen US-Präsidenten erstmals bei einer Anhörung im Zuge der Anklage wegen Wahlbeeinflussung im Bundesstaat Georgia verteidigt. Bei der Sitzung am Freitag in Atlanta war Trump selbst nicht anwesend. Trumps Anwalt Steve Sadow nannte ein mögliches Verfahren während des Wahlkampfs im kommenden Jahr „Wahlbeeinflussung“ und forderte, dass die Anklage fallengelassen wird. Die Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück.
Trump will wieder ins Weiße Haus
Trump will nach der Wahl im kommenden Jahr wieder ins Weiße Haus einziehen. Bei der Anhörung ging es unter anderem um den Termin für den Beginn des eigentlichen Prozesses.
In Georgia war Trump gemeinsam mit 18 anderen Beschuldigten wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten sind in dem Verfahren eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eingegangen und haben sich schuldig bekannt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.