Samt ihrer Kosten müssen Länder und Gemeinden seit heuer Gutachten und Umfragen veröffentlichen. Diese Regelung, die auch die Bundesministerien betrifft, steht sogar in der Verfassung. Gegen Ende das Jahres gibt es beim Land Salzburg dazu aber noch einigen Aufholbedarf.
Zwar hat das Land inzwischen eine Webseite eingerichtet, auf der die Gutachten inklusive Kosten veröffentlicht werden. Da finden sich Anfang Dezember aber erst zehn Einträge. Zwei Gutachten zur Aufhebung des Luft-Hunderters auf der Tauernautobahn etwa oder eines zum Wasserkraft-Potenzial im Land.
Auch eines zum Biberbestand wurde beauftragt. Das ist aber noch nicht abgeschlossen. Rund 60 Gutachten sind noch gar nicht veröffentlicht. Das ergibt eine Landtagsanfrage des Grünen-Abgeordnete Simon Heilig-Hofbauer.
Zwar gibt es Gründe, warum Gutachten unter Verschluss bleiben. Etwa Sachverständigengutachten der Patientenvertretung aus Datenschutzgründen. Im Jahr 2022 etwa waren das nur 16 Fälle. Bei anderen Schriftstücken sind die Gründe aber längst nicht so klar. So führt das Land auch „wirtschaftliche Interessen einer Körperschaft öffentlichen Rechts“ als Begründung für die Verschwiegenheit an.
Selbst Landesregierung fehlt genauer Überblick
Mit diesem Argument lässt sich freilich vieles verschweigen. Heilig-Hofbauer vermutet auch politische Gründe für die Geheimniskrämerei des Landes: „Es ist gut, dass Bewegung in die Sache gekommen ist, aber die Transparenz ist noch nicht dort, wo sie sein sollte.“ Er kritisiert, dass die Regierung offenbar selbst nicht wisse, was alles beauftragt wurde. „Es müsste doch klar sein, wieviel haben wir beauftragt und wieviel haben wir dafür bezahlt“, sagt Heilig-Hofbauer.
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