Keine Hinweise

Mordanklage nach 15 Jahren: Mann bekam Freispruch

Gericht
05.12.2023 17:08

Angeschossen und liegen gelassen - das soll 2008 einem 37-Jährigen passiert sein, der in der Nähe des Wiener Donaukanals schließlich verblutete. 15 Jahre später wird nun der Prozess gegen den angeklagten Schützen wegen Mordes geführt. Eindeutige Beweise gibt es nicht, der 47-Jährige kann nach Hause gehen.

Bereits 15 Jahre ist die Bluttat her, die den 47-Jährigen auf die Anklagebank ins Wiener Landesgericht brachte. Am 19. Dezember 2008 wurde in den Abendstunden ein Obdachloser erschossen - gefunden wurde er kniend vor einer Parkbank in der Nähe der Reichsbrücke in Wien-Donaustadt. Von einer Tatwaffe oder gar einem Schützen fehlte jede Spur. 

„Indizien zeichnen ein eindeutiges Bild“
„Der Prozess ist in gewisser Hinsicht außergewöhnlich“, leitet der Staatsanwalt ein, der gegen den Algerier eine Mordanklage erhebt. Der Mann soll dem 38-jährigen Opfer vor Jahren in den Oberschenkel geschossen haben, er verblutete. Doch: „Es gibt nicht diesen eindeutigen Beweis“, muss er in der Verhandlung zugeben, „auch, wenn die Tatwaffe nicht gefunden wurde, es keine Augenzeugen und keine DNA-Spuren gibt, zeichnen die Indizien doch ein eindeutiges Bild.“

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Er habe immer wieder erwähnt, er werde dem Opfer eine Lektion erteilen, die er nie wieder vergesse.

Staatsanwalt im Mordprozess gegen den Algerier.

Wie kam die Spur auf den jetzt Angeklagten? In der algerischen Community in Wien sei bekannt gewesen, dass der 47-Jährige und der Obdachlose Streitereien hatten. „Er habe immer wieder erwähnt, er werde dem Opfer eine Lektion erteilen, die er nie wieder vergesse“, gibt der Staatsanwalt die Aussagen anonymer Hinweisgeber wieder. 

Verteidigung sieht Lücken in der Indizienkette
Und auch die Auswertung der Anrufliste des Getöteten würden ins Bild passen: Am 19. Dezember vor 15 Jahren habe der 37-Jährige den Algerier neunmal angerufen, es sei ein Treffen ausgemacht gewesen. Das wisse auch der beste Freund des Opfers, der noch nach dem tödlichen Oberschenkeldurchschuss mit ihm telefonierte. 

Was für den Staatsanwalt eine „eng verflochtene Indizienkette ist“, kommentiert der Verteidiger: „In dem Verfahren gibt es keine eindeutigen Beweise.“ Sein Mandant sei unschuldig, werde sich in dem Prozess auch so verantworten. Man habe keine Hinweise, bis auf die Aussagen der Hinweisgeber, die nicht unter Wahrheitspflicht stünden und der belastenden Darstellung des besten Freundes des Opfers - der nicht einmal die Polizei angerufen hätte, nachdem er gewusst hatte, dass der 37-Jährige schwer verletzt wurde. 

Die „eng verflochtene Indizienkette“ überzeugt aber keinen einzigen der Geschworenen. Einstimmig sprechen sie den Algerier von allen Anklagepunkten frei. Der Freispruch ist rechtskräftig - auch der Staatsanwalt meldet kein Rechtsmittel an.

Angeklagter Algerier tauchte in Schweden unter
Warum der Prozess erst nach fast genau 15 Jahren geführt wird? Nach der angeklagten Tat tauchte der 47-Jährige unter. Er habe in Spanien gewohnt, dann in Schweden. Wo er aufgrund einer Verurteilung wegen Diebstahls und eines Betrugsdelikts letztlich nach Österreich ausgeliefert werden konnte. 

Er habe das Land nur verlassen, weil man nicht gut mit ihm umgegangen sei, ihn mehrmals zu Haftstrafen wegen Diebstahls verurteilt hätte. Nicht, weil er auf der Flucht vor der Polizei war. Gestohlen habe er aber nur, um etwas zu essen zu haben. 

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