Anweisung endete fatal

Tödlicher Arbeitsunfall: Schichtleiter verurteilt

Tirol
05.12.2023 18:00

Der 51-Jährige hatte im Juli 2022 eine riskante Reparatur bei einer Kraftwärmekoppelungsanlage angeordnet, bei der schließlich ein Arbeitskollege einen schrecklichen Tod starb. Nun wurde er am Landesgericht Innsbruck verurteilt.

Es war ein besonders tragischer Arbeitsunfall, der sich im Vorjahr in einem Industriebetrieb in Tirol ereignet hat. Der Schichtleiter (51) eines Hochofens hatte einen Arbeiter angewiesen, einen gebrochenen Gitterrost zu schweißen.

Schalbretter als Schutz vor Schlacke
„Anstatt den abgekühlten Ofen vor Aufnahme der Reparaturtätigkeiten durch Industriekletterer von der Schlacke befreien zu lassen, hatte der Angeklagte zum Schutz des Arbeiters vor herabfallender Schlacke lediglich sogenannte Schalbretter in den Ofen gestellt“, meinte der Staatsanwalt nun in Innsbruck vor Gericht.

Zitat Icon

Es hätte auch mich treffen können, es war ein reines Glücksspiel.

Der Angeklagte vor Gericht

„Ich dachte, dass diese Sicherheitsvorkehrung hält“, zeigte sich der 51-Jährige reumütig und sichtlich geknickt. Doch die Bretter hielten damals nicht: Sie begruben den Arbeiter unter sich, der an schweren Kopfverletzungen verstarb. „Es hätte auch mich treffen können, es war ein reines Glücksspiel“, so der Tiroler mit leiser Stimme. „Es tut mir leid, ich kann es aber nicht rückgängig machen.“

Sichtlich geknickt nahm der Tiroler nach dem tödlichen Unfall vor der Richterin Platz. (Bild: Stegmayr Markus, Krone KREATIV)
Sichtlich geknickt nahm der Tiroler nach dem tödlichen Unfall vor der Richterin Platz.

Grob fahrlässig in der Nachtschicht
Dass er im Rahmen der Nachtschicht, in der der Unfall passierte, groß fahrlässig handelte, stand für Richterin Martina Eberherr schließlich nach drei einvernommenen Zeugen dennoch nicht zur Debatte. „Sie hätten spätestens nach der ersten Ladung von herabfallender Schlacke sagen müssen, dass ihr Kollege den Ofen verlassen soll.“

Zitat Icon

Er hat die volle Verantwortung übernommen und ist angesichts dieser Ereignisse ohnehin schon bestraft.

Richterin Martina Eberherr

Auch Verteidiger und Staatsanwalt schlugen in eine ähnliche Kerbe. „Ein anderes Handeln wäre angezeigt und möglich gewesen“, sagte etwa sein Verteidiger, während der öffentliche Ankläger in all der Tragik auch Milderungsgründe sah: „Er hat die volle Verantwortung übernommen und ist angesichts dieser Ereignisse ohnehin schon bestraft.“

Unbedingte Geldstrafe und Trauerschmerzensgeld
Nicht rechtskräftiges Urteil: 15.000 Euro Geldstrafe und 5000 Euro Trauerschmerzensgeld für die Witwe.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Tirol



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt