Auf Grund der vermehrten Nachweise der Geflügelpest (Vogelgrippe) bei Wildvögeln in Österreich hat das Gesundheitsministerium basierend auf einer Risikoanalyse der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) neue Hochrisikogebiete festgelegt. In diesen Gebieten gilt ab sofort eine Stallpflicht für Betriebe ab 50 Stück Geflügel.
Die Steiermark ist bislang nicht von den verschärften Biosicherheitsmaßnahmen betroffen, da in unserem Bundesland noch keine Fälle der Geflügelpest nachgewiesen wurden. „Dennoch rufe ich zu erhöhter Vorsicht und zur strengen Einhaltung der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen auf“, appelliert Veterinärlandesrätin Simone Schmiedtbauer. Eine Ausweitung der Hochrisikogebiete durch das Gesundheitsministerium ist im Anlassfall jederzeit möglich.
Keine Gefahr für Menschen
„Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand besteht keine Gefahr für den Menschen“, erklärt Landesveterinärdirektor Peter Eckhardt und ergänzt: „Bei unklaren Symptomen oder vermehrten Verendungsfällen sollte unbedingt eine tierärztliche Abklärung erfolgen. Darüber hinaus möchte ich auch an die Verpflichtung zur Meldung von verendet aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erinnern.“ Solche Tiere sollten grundsätzlich am Fundort belassen werden, die Abholung, Einsendung und Untersuchung wird durch die Behörde veranlasst.
Wissenswertes zur Geflügelpest
Die Geflügelpest wird durch hochpathogene (stark krankmachende) Aviäre Influenza-A-Viren verursacht. Für die Verbreitung der Vogelgrippe haben Zugvögel eine besondere Bedeutung. So wurden in letzter Zeit in zahlreichen europäischen Ländern vermehrt Fälle bei Wildvögeln, aber auch in Hausgeflügelbeständen nachgewiesen. Besonders betroffen sind aktuell die Niederlande und Großbritannien, vermehrt wurden auch Fälle in Deutschland, Italien, Slowenien und Ungarn festgestellt.
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