18 und 15 Jahre Haft: So lauten die nicht rechtskräftigen Strafen für die zwei ungarischen Halbbrüder (26, 20). Die Geschworenen erklärten sie am Mittwochnachmittag in Salzburg wegen Raubes mit Todesfolge für schuldig. Demnach seien sie für den Tod von Mohanad A. im Rahmen eines Autoverkaufs verantwortlich.
Bis zuletzt hofften die Angehörigen, dass die zwei Angeklagten das Geheimnis um den Verbleib der Leiche von Mohanad A. lüften. Doch die Halbbrüder verrieten nicht, wo sie den leblosen Körper versteckt hatten. Im Gegenteil: Sie gaben sich unwissend und wichen der Frage aus.
Raub mit Todesfolge
Nichtsdestotrotz erklärten die acht Geschworenen am Mittwochnachmittag die beiden Angeklagten für schuldig: einstimmig wegen Raub mit Todesfolge. Dafür setzte es lange Haftstrafen, besonders im Falle des jüngeren Angeklagten (20). Grund sind seine einschlägigen Vorstrafen.
Dem Urteil nach sind die zwei ungarischen Halbbrüder für den Tod von Mohanad A. verantwortlich: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sie den Iraker im Zuge eines Auto-Handels getötet. Der Iraker wollte zum Jahreswechsel seinen schwarzen BMW X6 verkaufen und inserierte den Wagen um 17.000 Euro auf Facebook.
Seit 300 Tagen verschwunden
Daraufhin meldete sich der 26-jährige Ungar bei ihm. Nach dem dritten Treffen am 3. Jänner war Mohanad A. verschwunden: seit mehr als 300 Tagen gibt es kein Lebenszeichen von ihm. Hunderte Beamte haben bereits vergeblich nach seiner Leiche gesucht. Die beiden Angeklagten hatten vor dem Prozess noch jede Schuld von sich gewiesen.
In der Verhandlung redete der 20-Jährige von einem handfesten Streit im Stiegenhaus jenes Wohnhauses, in dem sich der Iraker mit dem Ungar zum Auto-Verkauf getroffen hatte. Mohanad A. soll durch Faustschläge sein Bewusstsein und sein Leben verloren haben, meinte der Vorbestrafte.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Für die Beantragung von Rechtsmitteln läuft nun eine drei-tägige Frist. Laut Opfer-Anwalt Stefan Rieder sprach das Gericht der Verlobten des Opfers 50.000 Euro und dem Vater des Opfers 25.000 Euro Schmerzengeld zu.
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