Neue EU-Verordnung
Weg zum Schlachthof darf bis zu 9 Stunden dauern
Und sie bewegt sich doch: Die Europäische Kommission legt eine neue Richtlinie für den Tiertransport vor. Mit strengeren Regeln und zeitlichen Begrenzungen.
Es hatte schon den Anschein, die EU streiche das gesamte für heuer angekündigte Tierschutzpaket. Einige wichtige Aspekte bleiben zwar weiterhin unangetastet, doch immerhin legt die Kommission nun eine neue Verordnung für Tiertransporte vor.
Demnach sollen Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Schweine, die auf dem Weg zum Schlachthof sind, nur noch maximal neun Stunden unterwegs sein dürfen. Tiere, die aus anderen Gründen transportiert werden, sollen maximal 21 Stunden – mit einer einstündigen Pause nach zehn Stunden – im Fahrzeug verbringen. Für Jungtiere sollen strengere Vorgaben gelten, ebenso bei tiefen Temperaturen. Im Zweifelsfall entscheidet ein Veterinärmediziner über die Transportfähigkeit des Viehs, und für Tiertransporte in Drittstaaten will die Kommission EU-Standards durch Zertifizierungen und Schulungen des Personals sicherstellen.
Strafen „verhältnismäßig und abschreckend“
Die Strafen bei Verstößen will Brüssel in die Hände der Mitgliedsstaaten legen. Dazu heißt es nur, die Buße soll „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein.
Weiters will die Europäische Kommission auch einen Gesetzesvorschlag zur Eindämmung des illegalen Handels mit Haustieren präsentieren.
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