Schneedruck, Dachlawinen oder Glatteis: Gerade im Winter kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen Personen oder Fahrzeuge zu Schaden kommen. Die „Krone“ wollte von einem Versicherungsexperten wissen, welche Schäden gedeckt sind und auf welchen Kosten man möglicherweise sitzen bleibt.
Krone“-Leser kennen den Fall jener 32-Jährigen aus Haslach, deren Auto während der Fahrt von einem umstürzenden Baum getroffen wurde. Der Stamm gab unter der Schneelast nach, ein Ast durchbohrte die Windschutzscheibe – die Lenkerin blieb wie durch ein Wunder unverletzt. Doch wer bezahlt in diesem Fall den Schaden am Fahrzeug?
Bei Fahrlässigkeit, steigt Versicherung aus
„Wenn eine Kaskoversicherung besteht, übernimmt diese die Kosten“, weiß Franz Blöchl von der OÖ Versicherung. Autohalter ohne Kaskoschutz könnten hingegen auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Das gleiche gilt natürlich auch, wenn die Straße abgeriegelt gewesen wäre. Werden Straßensperren einfach ignoriert und umfahren, besteht grobe Fahrlässigkeit. Wenn dann etwas passiert, ist der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt.
Tauwetter fördert Dachlawinen
Gerade bei Tauwetter steigt die Gefahr von Dachlawinen. „Hauseigentümer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die der Straße zugewandte Seite des Daches von Schnee oder Eiszapfen freizuräumen“, erklärt Blöchl. Kommt es durch abrutschende Schneelast zu Schäden oder Verletzungen und kann dem Eigentümer ein Versäumnis nachgewiesen werden, ist er für den Schaden haftbar. Aufgestellte Stangen alleine sind zu wenig, es sei denn Autofahrer parken trotzdem im Gefahrenbereich. Dann könnte ihnen ein Mitverschulden angelastet werden.
Auf Gehsteigen- und -wegen vor dem Haus besteht zudem von sechs bis 22 Uhr eine Streu- und Räumpflicht für die Eigentümer.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.