Zeuge äußert sich
Toter Tengelmann-Chef: Was wussten die Behörden?
Obwohl der deutsche Milliardär Karl-Erivan Haub bereits seit mehr als zwei Jahren gerichtlich für tot erklärt wurde, gibt es nach wie vor Zweifel an seinem Ableben während einer Skitour in den Schweizer Alpen. Nun hat erstmals ein Zeuge sein Schweigen gebrochen. Er behauptet, dass die deutschen Behörden viel mehr wüssten, als bisher bekannt ist.
Die letzte Aufnahme des ehemaligen Chefs der Tengelmann-Unternehmensgruppe stammt vom 7. April 2018 aus einer Überwachungskamera an der Bergstation Klein Matterhorn um kurz nach 9 Uhr. Während die Bergrettung tagelang in Gletscherspalten nach dem 58-Jährigen suchte, hatten interne Ermittler dem Vernehmen nach bereits einen anderen Verdacht: ein „absichtliches“ Verschwinden.
Interne Ermittler suchten in Russland nach dem Manager
Die internen Akten fanden ihren Weg zu mehreren deutschen Medien. Wenig später suchte man bereits in Russland nach dem verschollenen Manager. Wegen seiner Russland-Kontakte geriet Haub auch ins Visier der US-Geheimdienste bzw. der Bundespolizei FBI. Doch die deutschen Behörden reagierten laut dem deutschen Magazin „Stern“ auf diese Verdachtsmomente nicht.
Nun hat sich ein ehemaliger enger Mitarbeiter Haubs beim TV-Sender RTL gemeldet und einige interessante Details verraten. „Die Behörden wussten Bescheid, aber es gab keinen Ansatz, um weiter Ermittlungen zu führen“, behauptet der Zeuge, der anonym bleiben möchte.
Es ist auch die Rede von dubiosen Russland-Geschäften und Druck auf Schweizer Behörden, bei der Unfall-Version zum Verschwinden des 58-Jährigen zu bleiben. Zu diesen „geheimen Geschäften“ sei auch nicht ermittelt worden, berichtet der Zeuge. Aus heutiger Sicht, nach allem, was inzwischen bekannt sei, könne er sich das nicht erklären.
Investigativjournalistin überzeugt: „Er lebt noch“
Die Investigativjournalistin Liv von Boetticher hat ein Buch über den Fall geschrieben und ist überzeugt, dass Haub noch lebt und untergetaucht ist. Von Boetticher hat sogar vor Gericht die Aufhebung der Todeserklärung des „Verstorbenen“ beantragt. Die Staatsanwaltschaft Köln ist aufgrund mangelnder Beweise dagegen.
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