Eine Staatshaftungsklage gegen den unbegrenzten Bodenverbrauch hat die NGO AllRise beim Verfassungsgerichtshof schon eingebracht, auch mit dem Land OÖ als Beklagte. Nun bereitet AllRise in der Causa der Waldzerstörung in Ohlsdorf „rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Akteure“ vor, was allerdings früher (im Jänner 2023) auch schon mal überlegt wurde.
Der finale Rechnungshofbericht (den es damals ja noch nicht gab) bestätige nun, „dass die gewählte Vorgangsweise grob gesetzwidrig war und insbesondere die Rodungen nicht bewilligt werden hätten dürfen“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch der „Krone“. Mit „rechtlichen Schritten“ sind beispielsweise Amtshaftungsklagen oder Sachverhaltsdarstellungen wegen möglichen Missbrauchs der Amtsgewalt oder Umweltverbrechen (§§ 180ff StGB) gegen die Entscheidungsträger gemeint.
Die BH Gmunden steht im Brennpunkt
Die Rodung von gut 19 Hektar Wald zur Planierung des geplanten Betriebsbaugebietes hat die BH Gmunden mit Behördenchef Alois Lanz bewilligt – laut Rechnungshof, ohne, dass dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. BH-Chef Lanz wäre also einer der von AllRise gemeinten Entscheidungsträger. Der Rechnungshof empfiehlt jedenfalls der BH Gmunden, Rodungsbewilligungen nur für „hinreichend konkretisierte Projekte“ zu erteilen und Ersatzaufforstungen schon vor Bewilligung sicherzustellen.
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