Neues Modell

Mehr Assistenz für beeinträchtigte Menschen

Vorarlberg
12.12.2023 07:41

Das Modell „persönliche Assistenz“ wird in Vorarlberg auf neue Beine gestellt: Das bringt mehr Möglichkeiten und weniger Bürokratie. 

Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung müssen sich über Dinge Gedanken machen, die für andere völlig selbstverständlich sind. Und nicht nur das, oft wird jemand benötigt, der aushilft und mit anpackt: eine persönliche Assistenz. Zwar gab es bislang schon ein Modell für die Assistenten, allerdings nur auf Selbstständigenbasis. Das ändert sich nun. Durch eine Kooperation zwischen Bund, Ländern und Trägerorganisationen können die Assistenten jetzt angestellt werden. Zudem dürfen die Assistenten ab sofort in sämtlichen Lebensbereichen eingesetzt werden, nicht mehr nur im persönlichen oder im beruflichen Umfeld.

Landesrätin Martina Rüscher bezeichnete die Neuregelung als „Meilenstein“. (Bild: Mathis Fotografie)
Landesrätin Martina Rüscher bezeichnete die Neuregelung als „Meilenstein“.

Das bringt enorme Erleichterungen für die Antragsteller: Ein Antrag, ein Assistent. Weitere Neuerungen sind, dass auch pflegende Angehörige als Assistenten eingesetzt werden können. Zudem wird ausgeweitet, wer eine solche Unterstützung in Anspruch nehmen kann. Waren das bisher nur Menschen mit körperlicher Behinderung, sollen im Laufe des kommenden Jahres die Rahmenbedingungen ausgearbeitet werden, um das Angebot auch für Menschen mit intellektueller und psychischer Beeinträchtigung möglich zu machen, wie Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Montag erklärten.

Den Grund für die Änderungen der bisherigen Situation erklärte Rüscher so: „Wir möchten, dass Menschen mit Behinderung in Vorarlberg gleichwertige Lebensbedingungen vorfinden und selbstständig leben können. So soll die Teilhabe deutlich gestärkt werden.“

Forderung nach Rechtsanspruch
Erfreut ob der Änderungen zeigte sich Sabrina Nitz, Obfrau des Vereins „Persönliche Assistenz Vorarlberg“: Die persönliche Assistenz sei ein Menschenrecht, erklärte sie. Am Ziel angekommen sei man aber noch nicht. Nitz sprach sich gegen eine derzeit bestehende Deckelung des Stundenkontingents aus und für eine Übernahme sämtlicher Kosten, die für die Assistentin, den Assistenten anfallen (Eintrittsgelder etc). Zudem fehlt ihr ein Rechtsanspruch auf eine solche Assistenz, und auch das Alterslimit, in der man die Unterstützungsleistung anfordern kann (15 - 65 Jahre) müsse fallen.

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