In ihrer Wohnung in Wien-Favoriten boten zwei Männer ihren 14- bis 16-jährigen Opfern Kokain ohne Bezahlung an. Was zumindest einer der beiden Angeklagten damit bezweckte, lassen seine Vorstrafen, sowie sichergestellte Bilder und Videos, erahnen.
Schock nach dem Drama um Leonie, die am Sonntag tot in der Wohnung eines 54-Jährigen in Wien gefunden wurde. Der Mann und die 16-Jährige sollen zusammen Kokain konsumiert und anschließend Geschlechtsverkehr gehabt haben. Woran die Jugendliche starb, ist Gegenstand von Ermittlungen
Berauschtes Opfer ausgezogen und gefilmt
Im Wiener Landesgericht wird am Freitag ein Prozess fortgesetzt, der Ähnlichkeiten aufweist. Die erst 15-jährige Melanie (Name geändert) wartet im Landl vor dem Saal auf ihre Zeugenbefragung. Sie sieht nicht älter aus als 12, wird begleitet von einer Sozialarbeiterin. Kaum vorzustellen, das dieses zierliche Mädchen Drogenerfahrung hat. Wie auch ihre Freundinnen.
Angeklagt sind ein Syrer und ein Iraker, 35 und 36 Jahre alt. Die beiden sollen Melanie und andere minderjährige Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren in ihre Wohnung in Favoriten eingeladen und mit Drogen versorgt haben. Der Erstangeklagte, der von der Polizei wegen Cannabis mit einem Platzverbot für den Keplerplatz belegt wurde, machte von einem berauschten Teenager Fotos und Videos vom Genitalbereich.
Da sind Araber, die geben uns Kokain. Wir müssen nichts bezahlen.
Ein Mädchen bei der Polizei.
Angeklagter schrieb: „Wo bist du? Coca Cola?“
Hunderte Nachrichten soll der Erstangeklagte, der bis April 2022 wegen versuchter Vergewaltigung in Haft saß, den Mädchen geschrieben haben: „Wo bist du? Coca-Cola?“, lockte er sie - nicht mit Softdrinks, sondern mit Suchtgift - in die Wohnung.
Mädchen: „Gehen wir Ski fahren“
„Da sind Araber, die geben uns Kokain. Wir müssen nichts bezahlen“, erklärt ein Opfer bei der Polizei, warum sie und ihre Freundinnen die Einladungen annahmen. Sie hätten gesagt: „Gehen wir Ski fahren!“
Weitere Zeugin am Freitag
Die Drogen betreffend, beschuldigen sich die Angeklagten gegenseitig. Die Fotos im Intimbereich gesteht der Erstangeklagte mit folgenden Worten: „Die hab ich aufgenommen, aber ich war nicht bei Sinnen.“ Am Freitag wird eine weitere Zeugin befragt.
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