Reform kommt
EU will vor ausufernden Strompreisen schützen
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen besser vor ausufernden Strompreisen geschützt werden. Das Europaparlament und Händler der EU-Länder einigten sich auf eine Reform des Strommarkts. Geplant sind etwa neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern (siehe Video oben).
Sogenannte Contracts for Difference (CfDs) garantieren Stromerzeugern einen Mindestpreis, wenn sie neu investieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gelder in erneuerbare Energien oder Kernkraft fließen. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Wert, springt der Staat ein und gleich die Differenz aus. Ist der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise soll es einen Anreiz geben, heimischen, sauberen Strom zu schaffen.
Basis für die neue Regelung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, der vorsieht, Privatpersonen ein Recht auf Festpreisverträge und Verträge mit dynamischen Preisen zu geben.
Merit-Order-Prinzip bleibt
Grundsätzlich wird der Strommarkt trotz der Reform weiter nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip funktionieren. Dabei geht es um die Reihenfolge der Stromkraftwerke an der Börse. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen. Das sind beispielsweise Windkraftanlagen. Der Preis richtet sich allerdings nach dem zuletzt geschalteten, sprich teuersten Kraftwerk. Das sind oft Gaskraftwerke.
Gleichzeitig mit den stabileren Preisen soll auch der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Im vergangenen Jahr war wegen extrem gestiegener Preise oft eine Reform des europäischen Strommarkts gefordert worden. Grund waren mitunter explodierende Gaspreise aufgrund des Kriegs in der Ukraine, und der zeitweise Ausfall französischer Atomkraftwerke. Das EU-Parlament und die Länder müssen die Reform noch formell bestätigen.
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