Keine Immunität
Erneut juristischer Rückschlag für Donald Trump
Der ehemalige US-Präsident - und erneute Kandidat - Donald Trump hat in einem seiner Gerichtsprozesse eine Niederlage hinnehmen müssen. Ein Bundesberufungsgericht entschied, dass er sich im Verleumdungsfall E. Jean Carroll nicht auf eine Immunität als Staatsoberhaupt berufen kann. Die Schriftstellerin will mindestens zehn Millionen US-Dollar (umgerechnet etwa 9,17 Millionen Euro).
Der heute 77-Jährige wurde im Mai wegen sexueller Nötigung verurteilt. Die Autorin hatte ihm vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem New Yorker Luxuskaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben.
2019 ging sie unter dem Eindruck von Berichten über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit.
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„Schwindel und Lüge!“
Trump bezeichnete die Anschuldigungen im Juni 2019 - als er noch Präsident war - unter anderem als Schwindel und Lüge. Carroll reichte daraufhin im November 2019 eine zweite Klage wegen Verleumdung ein.
Trump machte erst im Dezember 2022 eine Immunität als Präsident geltend. Bundesbezirksrichter Lewis Kaplan verwarf dies unter anderem mit Verweis auf die verstrichene Zeit.
Die drei Richter des Berufungsgerichts schlossen sich nun dieser Argumentation an. „Eine dreijährige Verzögerung ist nach unserer Rechtsprechung mehr als genug, um als ‘unangemessen‘ zu gelten.“
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Eine Anwältin des Republikaners sprach von einer „grundlegend fehlerhaften“ Entscheidung und kündigte an, vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Carrolls Anwältin begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Manhattan. Der nächste Verhandlungstag in dem eigentlichen Verfahren ist der 16. Jänner.
Trump ist neben diesen Zivilklagen mit mehreren Prozessen auf Bundes- und Landesebene konfrontiert. Er ist dessen ungeachtet laut Umfragen der mit Abstand aussichtsreichste Bewerber für die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner. Die Wahl findet Anfang November 2024 statt.
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