„Krone“-Leser Ali T. aus Gänserndorf freut sich kurz vor den Feiertagen über Geld, das er schon verloren glaubte: Der 50-Jährige ist seit Jahren Kunde des Mobilfunkunternehmens Drei und sah nie ein, dass dort alljährlich eine „Servicepauschale“ eingehoben wurde. Als er bei einem Prozessfinanzierer online eine Möglichkeit zur Rückforderung entdeckte, mit der die verhasste Gebühr zurück erstritten werden sollte, schloss er sich an - und erhielt am Ende mehr als 160 Euro.
„Ich bin sehr zufrieden. Es ist schön, wenn sich die Gerechtigkeit durchsetzt“, erzählt Ali T. über seinen Kampf um die Servicepauschale. Lang habe es gedauert, bis ein von einem großen Prozessfinanzierer beauftragter Anwalt aus Graz die Rückforderung durchgeboxt hatte: Letztes Jahr habe sich Ali T. an den Anwalt gewandt. „Und jetzt haben wir gewonnen.“ Wobei Drei das Wort „gewinnen“ nicht unwidersprochen lassen will. Ein Konzernsprecher legt Wert darauf, dass der Kunde sein Geld zwar erfolgreich zurück erstritten, aber kein Gerichtsverfahren gewonnen habe. Es habe Anwaltsschreiben gegeben und man habe, „um weitere gerichtliche Kosten zu vermeiden“, freiwillig gezahlt. Ein Gerichtsurteil zur Mobilfunk-Servicepauschale stehe aber noch aus.
Für Ali T. zählt aber vor allem, dass ein Teil der bezahlten Servicepauschale nun wieder auf seinem Konto ist. Die Einstiegshürde sei gering gewesen: „Wir mussten Rechnungen der letzten Jahre einreichen und einige Daten bekannt geben“, berichtet Herr Ali. Er sei zufrieden mit den ausführenden Advokaten, die für ihre Tätigkeit eine 34-prozentige Provision einbehielten. Der Fall wirft aber Fragen auf: Droht den Telekom-Konzernen nach ersten Erfolgen nun eine Prozesslawine? Das Ende der Servicepauschalen? Krone+ hat nachgeforscht.
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