Die höchste Corona-Welle in Österreich seit Beginn der Abwasseranalysen dürfte ihre Spitze überschritten haben. Die Zahlen würden nun wieder fallen, sagte Molekularbiologe Ulrich Elling am Donnerstag. „Es ist vielleicht noch ein bissl Verunsicherung in den Daten durch die Schneeschmelze, aber insgesamt sieht‘s klar danach aus, dass wir die Spitze überschritten haben.“
Das sagte der Molekularbiologe im Ö1-„Mittagsjournal“ am Donnerstag. In den Analysen werde die Menge an Virus mit der Gesamtmenge an Abwasser gegengerechnet und das sei durch die Schneeschmelze „sehr verdünnt“, was aber eingerechnet wird. Eine weitere Unsicherheit ist der Anstieg der Omikron-Untervariante JN1, die die Welle noch in die Länge ziehen oder in einigen Wochen zu einer weiteren Spitze führen könnte. Insgesamt hat das Risiko von Long Covid mit neueren Varianten abgenommen, wie Studien zeigen.
Krankenhausaufenthalte wegen Atemwegserkrankungen
Die Influenza-Zahlen werden laut Elling zu Weihnachten etwa ihren Höhepunkt erreichen, die Werte beim RS-Virus seien hingegen jetzt schon höher als vergangenes Jahr (siehe dazu auch Video oben).
„Wir verzeichnen seit zwei bis vier Wochen einen doch deutlichen Anstieg an Spitalsaufnahmen“, sagte der Lungenmediziner Arschang Valipour von der Klinik Wien-Floridsdorf. Viele Patientinnen und Patienten mit Atemwegserkrankungen seien betagt bzw. hätten Begleiterkrankungen oder ihre letzte Impfung sei mehr als sechs Monate her. Derzeit hätten zwei der Betroffenen im Krankenhaus eine akute Covid-19-Infektion.
Hier sehen Sie die Entwicklung der Corona-Zahlen.
Arbeitsrecht: Quarantäne nicht mit Krankheit vergleichbar
Eine Quarantäne, die früher nach Kontakt mit Infizierten verlangt wurde, ist arbeitsrechtlich übrigens nicht mit einer Krankheit vergleichbar. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Ein Beschäftigter einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz wollte im Dezember 2020 Urlaub nehmen, musste jedoch einen Tag vorher in Quarantäne, weil er am Arbeitsplatz Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte. Er forderte daraufhin eine Gutschrift, was die Sparkasse aber ablehnte.
Nun wurde das Vorgehen vom EuGH bestätigt. Zweck des Urlaubs sei, sich von der Arbeit zu erholen. Dem stehe eine Quarantäne nicht grundsätzlich entgegen, hieß es. Daher sei der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis ergeben. Die EU-Länder könnten aber auch andere Vorgaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen.
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