Der 17-Jährige, der in Wien zwei Obdachlose getötet haben soll, sitzt in Untersuchungshaft. Der Beschluss ist bis 28. Dezember rechtswirksam, teilte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral am Donnerstag mit.
Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen. Ob der Jugendliche zurechnungsfähig und damit überhaupt schuldfähig ist, soll ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten klären. Dafür hatte sich die Staatsanwältin ausgesprochen, die einen gewalttätigen Angriff des 17-Jährigen auf seine eigene Mutter behandelt. Er hatte ihr Mitte September mehrere Rippen gebrochen.
Aus Sicht des Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger ist der 17-Jährige wohl nicht schuldfähig. Bei der Haftverhandlung machte der Bursche keine Angaben zu den Vorwürfen. Er habe auf seine Aussagen bei der Polizei verwiesen, hieß es.
Wie berichtet, hatte der 17-Jährige zu Wochenbeginn eine Polizeiinspektion in Wien aufgesucht und gestanden, im vergangenen Sommer zwei wohnungslose Männer mit einem Messer getötet zu haben. Zudem soll er eine Frau ohne feste Unterkunft schwer verletzt haben. Am Donnerstag verhängte das Wiener Landesgericht für Strafsachen dann die U-Haft.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.