Der Nationalrat hat in seiner Donnerstagabend zu Ende gegangenen Plenarsitzung Menschen mit Behinderung einen besseren Zugang zu AMS-Leistungen ermöglicht. Konkret geht es bei dem einstimmigen Beschluss darum, dass die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Behinderten künftig erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich sein soll. Damit erhalten Betroffene bis zu diesem Alter Zugang zu den Leistungen des Arbeitsmarktservice.
Mit einer Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sollen die Möglichkeiten zur Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten im öffentlichen Verkehr insofern erweitert werden, als künftig eine Berufsberechtigung dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (bzw. einem Lehrabschluss) gleichgestellt wird, um eine Zulassung als Fachkraft zu ermöglichen.
Damit soll dem Mangel an Bus- und Straßenbahn-Fahrern entgegengewirkt werden. SPÖ und FPÖ lehnten die Vorlage ab.
NEOS wollen unabhängigen Bundesstaatsanwalt
Zum Abschluss aufgerufen wurde ein Fristsetzungsantrag der NEOS zur Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft. Die Koalition folgte dem Ruf nach Umsetzung dieser auch innerhalb der Regierung schon seit langem diskutierten Maßnahme nicht und lehnte die Vorlage ebenso ab wie die FPÖ.
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