Wirtschaftskammer rät den Firmen, die Info-Schreiben genau zu prüfen und klärt über mögliche Ausnahmen auf.
Die Baulandmobilisierungsabgabe des Landes beschäftigt schon seit längerer Zeit viele Grundstücksbesitzer im Burgenland. Wie berichtet, haben tausende bereits darum angesucht, von der Abgabenpflicht ausgenommen zu werden. Andere erhalten erst dieser Tage das Informationsschreiben des Landes, in dem erklärt wird, dass ihre Grundstücke möglicherweise unter die Regelung fallen.
Genau prüfen
Die Wirtschaftskammer rät nun, diese Schreiben genau zu prüfen. Denn teilweise würden die Daten nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein. Ebenso wird empfohlen, den für die Berechnung zugrunde gelegten Grundstückspreis mit dem auf der Preistabelle zu vergleichen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden kann.
Viele Ausnahmen
Gründe für Ausnahmen können etwa sein, wenn das Bauland für Kinder oder Enkelkinder vorgesehen ist oder erst kürzlich erworben wurde. Aber auch unbebaute Flächen, welche unmittelbar an bebaute Grundstücke angrenzen, mit diesem gemeinsam genutzt werden und dieselben Eigentumsverhältnisse aufweisen, könnten unter die Ausnahmeregelung fallen, heißt es von der Kammer.
Sonderfälle bei Unternehmen
Eine gemeinsame Nutzung liege bei Unternehmen bei Betriebsstätten und unbebauten Lagerflächen sowie sonstigen betriebsnotwendigen Flächen, die für die Führung des Betriebes erforderlich sind, vor. Das betreffe etwa betrieblich genutzte Abstellplätze, Lagerflächen, Ladeplätze, Zufahrten, Ausstellungsflächen oder Parkplätze. „In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wurde festgehalten, dass für diese Sonderfälle eine entsprechende Ausnahmebestimmung vorzusehen war, da hier nicht der Grundgedanke des Hortens von Bauland im Vordergrund steht“, wird betont.
Kritik von Kammer-Chef
Wirtschaftskammer-Präsident Andreas Wirth spricht sich gegen zusätzliche Abgaben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aus: „Wir sehen nicht notwendige Belastungen für die Burgenländer sehr kritisch. In Zeiten, in denen der Wirtschaft starke Verwerfungen ins Haus stehen, Arbeitsplätze gefährdet sind, sind solche Zusatzsteuern abzulehnen. Wir würden uns von der Politik wirtschaftsstimulierende Maßnahmen erwarten.“
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