Die Geschworenen waren sich am Montag einig: Eine Salzburgerin wollte demnach Mitte Juni ihren Ex mit einer Messerattacke töten. Wegen versuchten Mordes setzte es deshalb nicht rechtskräftig 15 Jahre Haft. Auslöser des Ganzen war ein Streit um Katzen.
Noch zwei Polizisten wollte die Vorsitzende am Montag im Landesgericht als Zeugen bei der Fortsetzung des Prozesses hören. Da begann die Angeklagte an, zu weinen: „Es tut mir so leid“, erklärte sie auf Nachfrage der Richterin. Es waren die ersten, aber nicht die einzigen Tränen der Salzburgerin, die sich wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten musste. Weil sie ihrem Ex-Freund am 13. Juni ein Messer in den Bauch rammte. Sie brach nämlich bei der Urteilsverkündung in Tränen aus: 15 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Einstimmig entschieden die acht Geschworenen auf Mordversuch. Dem Opfer, vertreten durch Weißer Ring-Anwalt Stefan Rieder, sprach das Landesgericht 5000 Euro Schmerzengeld zu.
Davor hatte die Angeklagte eine schwere Körperverletzung eingestanden. Staatsanwalt Christoph Wancata fragte deshalb näher nach, was sie mit dem Messerstich erreichen wollte: „Nichts, ich wollte nichts mit dem Stich erreichen, sondern nur mit ihm reden.“ Der Staatsanwalt entgegnete, dass dies aber kein Geständnis sei. Woraufhin die 60-Jährige keine weiteren Fragen mehr beantworten wollte.
Bereits beim ersten Prozesstag versuchte sie die Bluttat kleinzureden: Sie sei sturzbetrunken und im Schock gewesen. Doch die Augenzeugen der Tat erzählten, wie sie nach dem Stich noch gemeint habe: „Er hat das gekriegt, was er verdient hat.“ Zum Alkoholpegel erklärte ein Gutachter, dass die 60-Jährige zur Tatzeit 2,7 Promille intus gehabt haben dürfte. Aber: Die Frau sei alkoholkrank, bezeichnete sich selbst als Spiegeltrinkerin. Und auch die Ermittler betonten als Zeugen, dass sie zeitlich und örtlich orientiert war. Der Anlass für den Messerstich war ein banaler Streit um vier Katzen. Der Ex hatte der 60-Jährigen die Haustiere geschenkt, weil sie sich diese wünschte.
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