Eine Verhandlung am Landesgericht Innsbruck nach einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den landeseigenen Tiroler Energieversorger Tiwag nach einem Begehren der AK wegen einer Strompreiserhöhung im Juli 2023 ist am Dienstag vertagt worden.
Der Versuch des Richters, doch noch einen Vergleich zu erzielen, scheiterte. Die Hoffnung auf eine politische Lösung zur Strompreisreduktion war bei den Rechtsvertretern aber noch aufrecht.
Vorwurf: Mangelnde Transparenz
Die Arbeiterkammer warf der Tiwag in der Klage mangelnde Transparenz bei der Strompreisgestaltung - konkret bei der Erhöhung der Bestandsverträge im Juli 2023 - vor. Damals war der Preis von 9,7 Cent/kWh brutto auf 22,7 Cent/kWh brutto für Vertragsumsteiger (es wurde ein neues Produkt angeboten) bzw. 25,1 Cent/kWh erhöht worden.
Urteile des Wiener Handelsgerichts bzw. in zweiter Instanz des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) gegen den Verbund und ein Rechtsgutachten bestätigten die AK in ihrer Sichtweise. Demnach sei eine Preisänderungsklausel aufgrund des Österreichischen Strompreisindex (ÖSP) - u.a. aufgrund von Eigenproduktion - nicht zulässig. Die Tiwag argumentierte etwa mit dem Aktiengesetz.
Gespräche zuletzt gescheitert
Zuletzt waren Vergleichsgespräche gescheitert, nachdem der Arbeiterkammer - welche die Verbandsklage erwirkt hatte - die von der Tiwag kürzlich angebotene Strompreisreduktion und eine Einmalzahlung zu wenig weit gegangen war. Die Tiwag wollte damit erreichen, dass die Arbeiterkammer sämtliche Verfahren einstellt.
Das hat einen Vergleich nicht gefördert. Dieses Ringen um Transparenz ist daher nicht aufgegeben worden.
VKI-Anwalt Peter Wallnöfer
Gibt es doch noch einen Konsens?
Doch wie VKI-Anwalt Peter Wallnöfer nun am Landesgericht einmal mehr betonte, habe die Tiwag keine wirkliche Preisänderung angeboten, sondern den Preis nur mittels Boni gedrückt. „Das hat einen Vergleich nicht gefördert. Dieses Ringen um Transparenz ist daher nicht aufgegeben worden.“ Auf der politischen Ebene sah er aber noch Handlungsspielraum: „Der AK-Präsident (Erwin Zangerl) und der Landeshauptmann (Anton Mattle, ÖVP) sind da schon noch im Austausch. Vielleicht gibt es noch einen Konsens, der dieses Verfahren obsolet macht.“
Das Scheitern hat nicht so sehr am Angebot gelegen, sondern mehr an den Vorstellungen der Arbeiterkammer über den Strompreis.
Tiwag-Rechtsvertreter Klaus Oberndorfer
Der Richter versuchte indes, die Tiwag zu einem „letzten Angebot“ zu bewegen. Doch Tiwag-Rechtsvertreter Klaus Oberndorfer meinte nur: „Das Scheitern hat nicht so sehr am Angebot gelegen, sondern mehr an den Vorstellungen der Arbeiterkammer über den Strompreis.“ Die Tiwag hatte nach den letzten Verhandlungen eine Einmalzahlung als „Stromkostenausgleich“ für einen Durchschnittshaushalt in Höhe von rund 100 Euro angekündigt. Die AK aber wollte einen Strompreis von unter zehn Cent/kWh erreichen. Mit Jahresbeginn will der Energieversorger nun einen Strompreis von 12,7 Cent/kWh netto (15,24 Cent/kWh brutto) anbieten.
Politische Lösung in der Zwischenzeit erhofft
Die nächste Verhandlung wurde für den 12. März anberaumt. Dort sollen drei Zeugen gehört werden. In der Zwischenzeit wird die Tiwag einmal mehr auf politischer Ebene behandelt. FPÖ, Grüne und Liste Fritz forderten einen Sonderlandtag, der wohl am 16. Jänner über die Bühne gehen wird. Ob ein - wie von AK-Präsident Erwin Zangerl geforderter - U-Ausschuss zu der Causa aufs Tapet kommt, war indes unklar.
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