Alle Jahre wieder steht der Kauf der Autobahn-Vignette ins Haus. Doch dabei können so einige Fallen lauern. Worauf es zu achten gilt, erklärt Konsumentenschutz-Expertin Bettina Schrittwieser von der Arbeiterkammer Steiermark.
Wenn man den Vignettenkauf online tätigt, sollte man sorgfältig vorgehen. Hat sich ein Fehler beim Kauf eingeschlichen, wird einem das oft erst nach der ersten Strafe durch die Asfinag bewusst.
Da die Zustellung der Strafe einige Zeit dauert, sind mehrere Verstöße begangen worden, da die Vignette ungültig war und man trotzdem damit unterwegs war. Es gibt keine Kulanz, aber es muss die Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro nur einmal für ein Vergehen bezahlt werden.
Gültigkeits-Fristen beachten
Am besten sollte die Dateneingabe genau überprüft werden, bevor die Vignette gekauft wird, da es sonst teuer werden kann. Die online gekaufte Vignette ist frühestens 18 Tage nach der Bestellung gültig, da man als Konsumentin bzw. Konsument 14 Tage lang Zeit hat, den Kauf rückgängig zu machen. Mit einer zusätzlichen dreitägigen Frist für einen möglichen Postweg ist die digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig.
Die 18-Tage-Frist entfällt, wenn man die digitale Vignette an den Vertriebsstellen von Öamtc, Arbö und Adac, an der Mautstelle oder einem Automaten kauft. In diesem Fall gilt die digitale Vignette sofort. Bei Unklarheiten kann man sich an die AK Steiermark wenden.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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