Die Urheberrechtsgesellschaft AKM klagt das Linzer „Coronaleugner-Idol“, die sogenannte Wut-Wirtin. Sie soll 4810 Euro an Gebühren nachzahlen, weil sie Hits wie „Griechischer Wein“ in ihrem Lokal, dem Badcafe, ohne Lizenz abgespielt hatte. Bisher scheiterte der Prozess, denn die Angeklagte tauchte nicht auf.
Ursprünglich hätte sie am 18. Dezember im Linzer Landesgericht antanzen sollen, doch die Verhandlung wurde abberaumt. Nun startete der nächste Versuch, doch auch diesmal wurde mangels Hauptdarstellerin der Prozess vertagt – denn die Zustellung der Ladung durch die Polizei scheiterte.
Es geht um einen der „Stars“ der Corona-Maßnahmenkritiker-Szene. Nämlich um die als „Wut-Wirtin“ bekannt gewordene Linzerin Alexandra P.
Es geht um die Vergütung
Sie wurde von der AKM, der Urheberrechtsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger geklagt. Diese sorgt dafür, dass ihre Mitglieder eine Vergütung erhalten, wenn ihre Musik öffentlich verwendet wird.
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