Die Urheberrechtsgesellschaft AKM klagt das Linzer „Coronaleugner-Idol“, die sogenannte Wut-Wirtin. Sie soll 4810 Euro an Gebühren nachzahlen, weil sie Hits wie „Griechischer Wein“ in ihrem Lokal, dem Badcafe, ohne Lizenz abgespielt hatte. Bisher scheiterte der Prozess, denn die Angeklagte tauchte nicht auf.
Ursprünglich hätte sie am 18. Dezember im Linzer Landesgericht antanzen sollen, doch die Verhandlung wurde abberaumt. Nun startete der nächste Versuch, doch auch diesmal wurde mangels Hauptdarstellerin der Prozess vertagt – denn die Zustellung der Ladung durch die Polizei scheiterte.
Es geht um einen der „Stars“ der Corona-Maßnahmenkritiker-Szene. Nämlich um die als „Wut-Wirtin“ bekannt gewordene Linzerin Alexandra P.
Es geht um die Vergütung
Sie wurde von der AKM, der Urheberrechtsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger geklagt. Diese sorgt dafür, dass ihre Mitglieder eine Vergütung erhalten, wenn ihre Musik öffentlich verwendet wird.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.