Flöttls Angaben, dass es durch eine "ungewöhnliche Entwicklung", einem 20-prozentigen Verlust des Dollar gegenüber dem japanischen Yen, zu großen Verlusten Anfang Oktober 1998 gekommen sei (siehe Infobox), würden durch die tatsächliche Kursentwicklung zwischen dem 1. August 1998 und dem 5. Oktober 1998 nicht bestätigt, so Elsner.
Dies habe auch der Sachverständige im ersten BAWAG-Prozess, Fritz Kleiner, in seinem Gutachten so festgehalten. "Tatsächlich fand zwischen 1.8. und 5.10.1998 eine eher graduelle Abwertung des USD-Kurses gegenüber dem JPY statt, und zwar von JPY 144,85 auf JPY 134,95 pro USD, d.h. um rund 6,8 Prozent." Die Aussage Flöttls hinsichtlich der Kursentwicklung werde durch die vom Sachverständigen angeführten Kurstabellen nicht bestätigt. Im Gutachten heiße es weiter, der 20-prozentige Kursverfall sei erst bis Ende Oktober eingetreten.
"Weninger hätte sich seiner Pflichten bewusst sein müssen"
Elsner kritisiert auch den früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger, der den Aufsichtsrat nicht von den Verlusten informiert hatte. Weninger hätte sich als Aufsichtsratspräsident seiner Pflichten bewusst sein müssen, dass er den Vorstand zu kontrollieren hatte, und nicht umgekehrt, heißt es in der Aussendung.
Einschränkung der Verteidigungsrechte?
Schließlich bekrittelte Elsner auch noch, dass er bzw. seine Verteidiger bisher im Prozess nicht das Wort ergreifen konnten. Das Verfahren gegen Elsner wurde ausgeschieden, erst am vierten Prozesstag, am 2. Mai, wird er in der Verhandlung anwesend sein. "Dies stellt eine gravierende Einschränkung der Verteidigungsrechte von Helmut Elsner dar", heißt es. Obwohl Flöttl seine Behauptungen zu den Verlusten in Abwesenheit von Elsner aufstellen könne, sollen Fragen von Elsners Verteidigung zum Verbleib der BAWAG-Gelder nicht zugelassen werden, wird bemängelt.
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