„Moderne Methoden“

Karner will Messenger-Überwachung in Handygesetz

Politik
20.12.2023 07:26

Nach dem am Dienstag veröffentlichten VfGH-Entscheid zur verfassungswidrigen Auswertung von Mobiltelefonen will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine rasche Reform. Diese soll, wenn es nach seinen Vorstellungen geht, auch gleich eine verfassungskonforme Überwachungsmöglichkeit von Messenger-Diensten beinhalten.

„Es würde Sinn machen, das gleich in einem abzuarbeiten“, so Karner. Der Wunsch der Exekutive, bei ihren Ermittlungen auch auf Messenger-Dienste zugreifen zu können, ist nicht neu. Karner verweist auf einen entsprechenden Passus im Regierungsprogramm. Österreich sei das einzige Land in der Europäischen Union, das nicht über entsprechende Möglichkeiten verfüge.

Karner spricht sich für „moderne“ Ermittlungsmethoden aus. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Karner spricht sich für „moderne“ Ermittlungsmethoden aus.

In Sachen Terror im Hintertreffen
Im heurigen Jahr war in einigen Fällen ein Terrorverdacht erst nach Informationen von ausländischen Partnerdiensten bekannt geworden. Hier hinke man mangels rechtlicher Möglichkeiten anderen Diensten hinterher, meint Karner. Dies sei aber weniger das Problem, als dass man auch Terroristen hinterherhinke, die sich modernster Methoden bedienten.

Ziel sei, solche Personen dingfest zu machen und nicht den Nachbarn, wenn dieser sich mit der Nachbarin vergnüge.

Karner will moderne Ermittlungsmethoden
Am Zug sei jetzt Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die ja auch schon eine rasche Reparatur angekündigt habe. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sei für ihn auch nicht überraschend gekommen. Diese könne man nun zum Anlass nehmen, der Polizei jene „modernen Ermittlungsmethoden“ in verfassungskonformer Art und Weise möglich zu machen, die sie auch brauche.

Der VfGH-Entscheid einfach erklärt

  • Ein mobiler Datenträger ist kein gewöhnliches Beweismittel.
  • Er gibt einen umfassenden Einblick in wesentliche Teile des bisherigen und aktuellen Lebens. 
  • So können umfassende Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden.
  • Deshalb gilt es, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
  • Die aktuellen Bestimmungen verstoßen laut VfGH gegen das Datenschutzgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Der VfGH hatte in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid verfügt, dass die derzeit gängige Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung der Verfassung widerspricht. Bis spätestens 1. Jänner 2025 muss der Gesetzgeber den entsprechenden Passus der Strafprozessordnung korrigieren.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt