Elsner hätte am vierten Prozesstag erstmals auf der Anklagebank im Wiener Straflandesgericht Platz nehmen sollen. Richter Christian Böhm zeigte sich über die Mitteilung kurz vor Verhandlungsbeginn verärgert. Wenn Elsner seit vergangenem Donnerstag im Spital liege, warum habe man das Gericht nicht früher informiert? "Das hätte man schon im Vorhinein nicht nur der Presse, sondern auch dem Gericht bekannt geben können", meinte Böhm. Elsner sei höchst interessiert, am Prozess teilzunehmen, aber "der behandelnde Arzt lässt ihn einfach nicht raus", sagte Wallentin.
"Dann soll er am Donnerstag zu Gericht kommen", startete Richter Böhm einen neuen Versuch. Nachdem Elsners Anwalt darauf hinwies, dass der behandelnde Kardiologe Kurt Huber für Nachfragen erreichbar sei, versuchte der Gerichtsgutachter, den Arzt telefonisch zu erreichen - ohne Erfolg, wie Böhm wenig später mitteilte.
Sachverständiger bei Elsner?
Nach Informationen der Austria Presse Agentur soll der gerichtlich bestellte Sachverständige Günter Leopold Steurer am Mittwochnachmittag Elsner im Krankenhaus aufgesucht haben. Christian Gneist, der Sprecher des Straflandesgerichts, wollte dies auf Anfrage allerdings nicht bestätigen.
Sollte Elsner weder Donnerstag noch Freitag vor Gericht erscheinen, dürfte Richter Böhm ein Sachverständigen-Gutachten über den aktuellen Gesundheitszustand einholen lassen, um den weiteren Verhandlungsablauf planen zu können.
"Gutachten sprechen eine eindeutige Sprache"
"Mein Mann will sich dem Verfahren keineswegs entziehen", versicherte Elsners Ehefrau Ruth am Mittwochnachmittag. Ihr Gatte habe "bis zuletzt gehofft, dass er kommen kann. Mein Mann wollte bei Gericht zu Gehör bringen, was schon längst gesagt gehört. Er hat dem Termin hingefiebert, damit er endlich persönlich Stellung beziehen kann. Aber er liegt aufgrund schwerer, offensichtlicher Herzprobleme nach wie vor im Spital, und die ärztlichen Gutachten sprechen eine eindeutige Sprache."
Elsner hatte in der vergangenen Woche das Spital aufgesucht, um sich einer Untersuchung der Lunge zu unterziehen. Wäre alles planmäßig verlaufen, hätte er spätestens am Samstag das Krankenhaus verlassen können. Es sollen aber Herzrhythmusstörungen aufgetreten sein, die es laut Ruth Elsner bisher unmöglich machten, die an sich dringend erforderliche Lungen-Untersuchung durchzuführen.
Bank will sich Abfindung zurückholen
Der frühere Banker war viereinhalb Jahre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und entlassen. Elsner ist beim laufenden zweiten BAWAG-Strafprozess nur wegen der Subsidiaranklage der privatbeteiligten BAWAG angeklagt. Die Bank möchte sich von Elsner die Pensionsabfindung von rund sechs Millionen Euro zurückholen und erhofft sich durch die Klage Unterstützung für den Zivilrechtsweg.
Die Staatsanwaltschaft hatte aus prozessökonomischen Gründen auf eine neuerliche Anklage verzichtet, da der frühere Bank-Chef schon rechtskräftig zu zehn Jahren Haft, der Höchststrafe für die vorgeworfenen Delikte, verurteilt ist. Davon hat er viereinhalb Jahre abgesessen.
Büttner war "wirklich schockiert"
Der ehemalige BAWAG-Vorstand Büttner sagte am Mittwoch vor Gericht aus, dass er auf die Totalverluste, die Flöttl bei seinen Spekulationsgeschäften mit BAWAG-Geldern angerichtet hatte, nicht vorbereitet gewesen sei. Als der damalige Generaldirektor Elsner am 23. Oktober 1998 bei einer Sitzung den Verlust von umgerechnet 484 Millionen Euro auf den Tisch legte, sei er "wirklich schockiert" gewesen, so Büttner.
Die Strategie, die zum Wettmachen der Verluste gewählt wurde, habe er für verfehlt gehalten, doch habe er sich mit seinem Widerstand gegen Elsner und die anderen Vorstandsmitglieder nicht durchsetzen können. "Ich bin vor einer Mauer gestanden", erinnerte sich Büttner, den die Bayerische Landesbank, die damals 46 Prozent an der BAWAG hielt, in den Vorstand entsandt hatte. Ihm sei "völlig klar gewesen, die anderen drei Vorstände stehen voll hinter Elsner und auch der Aufsichtsratspräsident Weninger steht voll hinter Elsner".
Büttner war am 2. Mai 1996 in die BAWAG eingetreten. Nach einer mehrjährigen Karriere in der Londoner Bankenszene war er innerhalb des Vorstands für das internationale Geschäft und das Wertpapiergeschäft zuständig. Als solcher erfuhr er zwar, dass Flöttl für die BAWAG "Sondergeschäfte" tätigte, "aber mir war überhaupt nicht klar, was da gemacht wurde. Die Dokumentation habe ich erst im Prozess gesehen", gab Büttner zu Protokoll.
"Ich hatte keine Informationen"
Elsner habe ihn über die Flöttl-Geschäfte im Unklaren gelassen: "Ich konnte keine Bedenken haben, weil ich keine Informationen hatte." Als er, Büttner, sich bei der Bayerischen Landesbank schlaumachen wollte, habe ihm Elsner einen Bruch des Aktienrechts vorgeworfen und ihm "mit dem Rausschmiss gedroht".
Büttner war im ersten Rechtsgang zu eineinhalb Jahre bedingter Haft und einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil in Folge von Feststellungsmängeln im Dezember 2010 zur Gänze auf.
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