Fußballstar Toni Polster hat den ÖFB vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Anerkennung von Nationalteam-Einsätzen und -Toren verklagt. Man habe dem Verband die Klage „unter den Christbaum gelegt“, sagte Manfred Ainedter am Donnerstag. Der Star-Jurist vertritt Polster in dieser Causa mit seiner Kanzlei Ainedter & Ainedter ebenso wie die Kanzlei Haslinger/Nagele. Der ÖFB hat nun vier Wochen Zeit, eine Klagebeantwortung zu erstatten.
Nähere Details zu dem Verfahren gibt es am 28. Dezember um 11 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz mit Polster, Ainedter und einem weiteren Juristen, Alexander Hiersche, beim Regionalligisten Wiener Viktoria, wo der 59-jährige Ex-Stürmer als Trainer arbeitet.
Die Klage bezieht sich auf drei Matches, die als inoffizielle Länderspiele gelten und Polster deshalb nicht angerechnet werden. Konkret geht es um die Partien Liechtenstein - Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien - Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko - Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor). Diese Spiele scheinen nicht in der ÖFB-Länderspielstatistik auf - das Match in Vaduz wird auch von Liechtensteins Verband nicht offiziell anerkannt, wohl auch deshalb, weil wild durchgewechselt wurde. So wurde etwa Alfred Drabits in diesem Match aus- und wieder eingetauscht.
„Hat nichts mit Marko zu tun“
Nach derzeitigem Stand hält Polster bei der Rekordmarke von 44 ÖFB-Toren in 95 Länderspielen. Sollten Polster die drei Treffer gutgeschrieben werden, hätte er sein Guthaben auf Marko Arnautovic ausgebaut. Der Legionär von Inter Mailand kommt auf 36 Treffer. „Doch das hat absolut nichts mit Marko zu tun, oder dass ich um meinen Torrekord fürchte. Das ist einfach eine Ungerechtigkeit, die gen Himmel stinkt und die ich korrigiert haben möchte“, sagte Polster im November der APA. Sofern er doch noch von Arnautovic übertroffen wird, „bin ich der Erste, der ihm gratuliert“, versprach der Wiener.
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