In der nächsten Woche, wenn die Befunde von Elsners Untersuchungen fertig sind, wird der Sachverständige ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit erstellen. Der Ex-BAWAG-Chef war am Mittwoch erstmals geladen gewesen, erschien aber wegen seiner gesundheitlichen Probleme nicht.
Wegen Lungen-Untersuchung im Spital
Elsner hatte in der vergangenen Woche das Spital aufgesucht, um sich einer Untersuchung der Lunge zu unterziehen. Wäre alles planmäßig verlaufen, hätte er spätestens am Samstag das Krankenhaus verlassen können. Es traten aber Herzrhythmusstörungen auf, die es laut seiner Ehefrau Ruth bisher unmöglich machten, die an sich dringend erforderliche Lungen-Untersuchung durchzuführen.
2011 für vollzugsunfähig erklärt
Der frühere Banker war viereinhalb Jahre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und entlassen. Elsner ist beim laufenden zweiten BAWAG-Strafprozess nur wegen der Subsidiaranklage der privatbeteiligten BAWAG angeklagt. Die Bank möchte sich von Elsner die Pensionsabfindung von rund sechs Millionen Euro zurückholen und erhofft sich durch die Klage Unterstützung für den Zivilrechtsweg.
Die Staatsanwaltschaft hatte aus prozessökonomischen Gründen auf eine neuerliche Anklage verzichtet, da der frühere Bankchef schon rechtskräftig zu zehn Jahren Haft, der Höchststrafe für die vorgeworfenen Delikte, verurteilt ist.
Auch Zwettler im Krankenhaus
Neben Elsner befindet sich mit Johann Zwettler derzeit auch sein Nachfolger an der BAWAG-Spitze mit gesundheitlichen Problemen im Krankenhaus. Damit ist eine weitere Abweichung vom Verhandlungsfahrplan fix: Zwettler, der im ersten Rechtsgang wegen Untreue rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, hätte am Freitag als Zeuge vor dem Schöffensenat erscheinen sollen.
Richter Böhm lässt den Prozesstag daher ausfallen und will am 21. Mai mit der Einvernahme von Zwettler den Strafprozess gegen die acht Angeklagten fortsetzen. Am 22. Mai sollen dann die in die Vorgänge vom Oktober 1998 involvierten Anwälte und BAWAG-Mitarbeiter als Zeugen befragt werden.
Im Unterschied zu Elsner hat Zwettler bisher keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht. Er wurde aus medizinischen Gründen als vorübergehend vollzugsuntauglich eingestuft. Das Gericht lässt die Frage der Vollzugstauglichkeit Zwettlers regelmäßig überprüfen. Ein orthopädischer Sachverständiger soll dem ehemaligen BAWAG-Chef dem Vernehmen nach zwar eine erhebliche Einschränkung des Bewegungsapparats zubilligen, beim mittlerweile 70-Jährigen aber von "Arbeitsfähigkeit" ausgehen. Die Frage, ob Richter Böhm Zwettler deshalb für vollzugstauglich hält, dürfte in den kommenden Wochen beantwortet werden.
Schwarzecker und Reiter vor Gericht
In der dreistündigen Verhandlung am Donnerstag standen dann Ex-BAWAG-Vorstand Josef Schwarzecker und Ex-BAWAG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter dem Gericht Rede und Antwort. Schwarzecker schilderte die hektischen Vorgänge im Oktober 1998, als der Vorstand von den Verlusten des Spekulanten Wolfgang Flöttl durch Elsner informierte wurde. Seiner Darstellung zufolge hat der Ex-BAWAG-General das Gesamtpaket für die Sanierung der Flöttl-Verluste geschnürt und in der Sondervorstandssitzung am 26. Oktober präsentiert und zur Abstimmung gebracht. Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner habe sich dabei gegen den Elsner-Vorschlag gestellt und protestiert.
Laut Schwarzecker bestand der Elsner-Plan darin, sich das Flöttl-Vermögen - 78 Kunstwerke und einige Liegenschaften - übertragen zu lassen. Im Gegenzug sollte Flöttl die Verluste von 639 Millionen Dollar durch neue Spekulationsgeschäfte mit BAWAG-Geldern wieder wettmachen. Dabei würde Flöttl vorsichtiger agieren als zuvor, wurde Schwarzecker versichert. Letztendlich ging auch das neue Geld verloren.
Per Internetrecherche Flöttls Kunstwerke geschätzt
Robert Reiter, der 1992 zur Wirtschaftsprüfungskanzlei KPMG gekommen war, war bereits für die BAWAG-Bilanz 1993 zuständig. Vom Totalverlust der Flöttl-Geschäfte erfuhr er laut seiner Aussage am 11. November 1998. Damals wurde er gefragt, ob die liechtensteinischen Stiftungen der BAWAG bilanzpflichtig seien. Nach knapp einer Woche habe er Zwettler mitgeteilt, dass dies seiner Rechtsansicht nach nicht nötig sei.
Darüber hinaus sei Reiter auch über das Vermögen von Flöttl, die 78 Gemälde und Liegenschaften, informiert worden. Vom BAWAG-Vorstand habe er eine Auflistung der Kunstwerke erhalten, bei zwei der Kunstwerke habe er den vom Vorstand angebenen Wert damals durch eine Internetrecherche überprüft. Dabei habe er nach Bildern der identen Maler und gleichwertigen Gemälden gesucht.
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