Gauner versuchen mit den Namen hochrangiger Polizisten unschuldige Bürger derart einzuschüchtern, dass diese bereit sind, hohe Bußgelder zu zahlen. Den Empfängern wird unter anderem Pädophilie und Cyber-Pornografie vorgeworfen. Die Polizei rät, auf die Schreiben nicht zu reagieren, sondern diese zu löschen.
Die Namen der vermeintlichen Absender sind prominent und klingen eindrucksvoll: Bundespolizeidirektor Michael Takacs gemeinsam mit Jean-Philippe Lecouffe, dem stellvertretenden Exekutivdirektor von Europol. Bundeskriminalamtschef Andreas Holzer, der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl oder der Salzburger Landespolizeidirektor Bernhard Rausch.
Rechtliche Schritte
Sie alle werden als Verfasser einer E-Mail genannt, die Tausende österreichische User erhalten haben. „Wir übermitteln Ihnen diesen Haftbefehl kurz nach einer verdeckten Beschlagnahme von Computern, um Ihnen mitzuteilen, dass Sie Gegenstand mehrerer laufender Gerichtsverfahren sind. Wir leiten rechtliche Schritte gegen Sie ein“, heißt es darin.
Saftige Gefängnis- und Geldstrafen
Die Vorwürfe lauten auf Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyberpornografie und Verstoß gegen die guten Sitten. Es werden Haftstrafen von 8 bis 35 Jahren und Geldstrafen von 40.970 bis 394.700 Euro angedroht. Die Empfänger werden auch aufgefordert, binnen 72 Stunden an die Adresse kriminalpolizeiinspektion@gmail.com eine Begründung mitzuteilen, ansonsten würde der Haftbefehl wirksam.
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Sexualstrafregister-Eintrag
Die Akte werde außerdem an pädophile Vereinigungen und Medien zur Veröffentlichung weitergeleitet, der jeweilige Name zusätzlich im Nationalen Register für Sexualstraftäter registriert.
„Schlussendlich wird dann angeboten, dass man sich gegen Zahlung eines Bußgeldes freikaufen kann. Das Ziel dieser Täter ist, wahllos Menschen so einzuschüchtern, dass sie bezahlen. Ihnen geht es nur darum, sich zu bereichern“, warnt Chefinspektor Gerald Sakoparnig vom LKA OÖ.
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