Seit 1. Jänner gelten für orf.at neue Regeln. Mit weniger Textmeldungen soll die „blaue Seite“ den Wettbewerb weniger verzerren. Die „Krone“ hat den Test gemacht.
Das vor Monaten abgesegnete ORF-Gesetz ist mit dem Jahreswechsel nun auch endlich in Kraft getreten. Das regelt nicht nur die neue Zwangsgebühr des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern auch dessen Online-Auftritt.
Klare Regeln für orf.at?
Höchstens 350 Textmeldungen dürfen künftig pro Woche erscheinen, wovon 70 Prozent auch als Audio- oder Videobeitrag abrufbar sein müssen. Das soll den Wettbewerb mit den Privatmedien etwas entzerren.
So weit die Theorie. In der Praxis sieht das allerdings so aus, dass diese Regel nur für die Hauptseite orf.at gilt. Eine zusätzliche Überblicksberichterstattung auf Bundesländerebene ist nach wie vor zulässig und wird nicht zu den 350 Meldungen gezählt.
Außerdem werden Extra-Seiten wie ORF Topos oder ORF Religion weiterhin an der Meldungsschranke vorbeigeschleust, denn sie können nicht unter orf.at, sondern etwa unter topos.orf.at oder religion.orf.at abgerufen werden. Dort breiten sich, wie erwartet, nach wie vor zeitungsähnliche Textlawinen aus. Somit windet sich der ORF fleißig durch die offenen Schlupflöcher.
Die bessere TVthek
Positiv sei an dieser Stelle die neue Streamingplattform ORF ON erwähnt, die ab sofort im Testbetrieb ist und die bisherige TVthek in wenigen Monaten komplett ablösen wird.
Mit ihr wurde das Rad zwar nicht neu erfunden - sie orientiert sich an den großen gängigen Anbietern wie Netflix und Co. -, sie trägt aber zum besseren Nutzerkomfort gegenüber ihrem Vorgänger bei.
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