Gut verpackt hatte eine Leserin den Inhalt eins Pakets, das sie verschickt hatte. Dennoch kam es zu einer Beschädigung. Eine Übernahme des Schadens lehnte die Post aber ab. Wissen Sie, wie man zerbrechliche Waren richtig verschickt?
Jedes Stück einzeln verpackt in Luftpolsterfolie, diese als Füllmaterial im Karton, auf diesem rundherum ein Klebeband mit der Aufschrift „Vorsicht Glas“. Das Paket, das Sylvia H. aus Niederösterreich mit der Post verschickt hat, kam trotzdem all dieser Sicherheitsvorkehrungen mit kaputtem Inhalt an.
Paket kam mit Rissen und kaputtem Inhalt
„Ich ärgere mich über den Umgang mit den Sendungen. Die Post verlangt für den Versand viel Geld. In meinem Fall 15 Euro für ein Paket von Graz nach Amstetten. Man konnte durch Risse schon außen erkennen, dass etwas kaputt sein muss“, schrieb die Leserin. Weil die Post für den entstandenen Schaden nicht aufkommen wollte, wandte sich Frau H. an die „Krone“.
Was die Österreichische Post zu dem Fall sagt
Das Packerl sei ohne die Zusatzleistung „Zerbrechlich“ aufgegeben worden, wie die Österreichische Post auf schriftliche Anfrage der Ombudsfrau mitteilte. Pakete dieser Art transportiere man besonders behutsam und sortiere sie von Hand.
Zusatzleistung nicht bei online erstellter Paketmarke
Nur in einem solchen Fall hafte die Post auch für zerbrechliche oder erschütterungsempfindliche Inhalte. Das Paket von Frau H. sei mit einer online erstellten Paketmarke frankiert worden und aufgegeben. Hier seien Zusatzleistungen explizit ausgeschlossen. Daher: Pech gehabt.
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