Eine vermeintliche bitterböse Geste beschäftigte gleich zweimal das Salzburger Verwaltungsgericht: Zwei Nachbarn fühlten sich von einem anderen Nachbar in ihrer Ehre verletzt und schalteten das Gericht ein.
War es der Mittelfinger oder nicht? Mit dieser Frage musste sich Richter des Salzburger Verwaltungsgerichtes auseinandersetzen – und das gleich zweimal. Wie kam es dazu? Ein „seit Jahren“ schwelender Streit unter Nachbarn war der Auslöser. Genauer gesagt: Zwei sich kennende Nachbarn haben ein Problem mit einem dritten Nachbar. Ein Vorfall am 3. Juni 2023 führte zu rechtlichen Schritten: Während die zwei Männer in einer Garage waren, soll der Problem-Nachbar beim Vorbeifahren den Mittelfinger ausgestreckt haben.
Zwei Seiten, zwei Versionen
Die zwei Nachbarn orteten eine Ehrenkränkung – forderten per Privatklage eine Strafe laut §31 des Salzburger Landessicherheitsgesetz. Das wäre eine Geldstrafe bis zu 500 Euro. Doch das Gericht konnte die vermeintlich böse Geste nicht zweifelsfrei nachweisen und wies ab. Dagegen gingen die zwei sich in ihrer Ehre verletzt gefühlten Nachbarn vor – mit einer Beschwerde. Deshalb rollte das Gericht den Fall wieder auf, befragte beide Seiten. Immer wieder zeige oder beleidige der Beschuldigte die Nachbarn mit Worten und Handzeichen, monierten die Beschwerdeführer und legten Bildmaterial vor. Trotz des ausführlichen Beschwerdeverfahrens konnte das Gericht nicht klären, ob der Mittelfinger gezeigt wurde. Ergo: Keine Geldstrafe.
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