Kollision in Japan
Maschine der Küstenwache hatte keine Freigabe
Nach der tödlichen Kollision eines Passagierjets mit einem Flugzeug der japanischen Küstenwache auf dem Tokioter Flughafen werden nun immer mehr Details zum Unfallhergang bekannt. Dabei verdichten sich die Hinweise auf menschliches Versagen.
Denn die Auswertung der Kommunikationsaufzeichnungen hat laut der Nachrichtenagentur Kyodo ergeben, dass das Flugzeug der Küstenwache keine Erlaubnis hatte, sich auf die Start- und Landebahn zu begeben. Der Pilot, der den Unfall überlebte, habe jedoch eine gegenteilige Aussage gemacht. Er habe den Ermittlern gesagt, er habe grünes Licht für die Landebahn erhalten, auf der sich der Zusammenstoß ereignete, hieß es am Mittwoch.
Ein Passagierflugzeug der Japan Airlines (JAL) war am Vortag unmittelbar nach der Landung mit der Maschine der Küstenwache zusammengestoßen. Beide gerieten in Brand. Während alle 379 Personen an Bord des Passagierflugzeugs vom Typ Airbus A350 die brennende Maschine ohne lebensgefährliche Verletzungen verlassen konnten, kam für fünf Menschen an Bord des Flugzeugs der Küstenwache jede Hilfe zu spät. Nur der Pilot der Bombardier DHC8-300 rettete sich verletzt aus der Maschine.
Flugzeug der Küstenwache hatte Erdbeben-Hilfsgüter an Bord
Die Maschine der Küstenwache wollte Hilfsgüter für die Überlebenden der Erdbeben auf die schwer betroffene Noto-Halbinsel bringen. Nach neuesten Angaben kamen mindestens 65 Menschen bei dem Beben der Stärke 7,6 ums Leben. Regierungschef Fumio Kishida trat Befürchtungen entgegen, der Unfall könne die rasche Lieferung von Hilfsgütern in die Erdbebenregion im Westen des Landes behindern.
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