Seit zwei Jahren

Alterssicherungskommission hat weiter keinen Chef

Politik
08.01.2024 10:51

Österreichs Regierung kann sich seit mehr als einem Jahr nicht auf die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts einigen. In der Alterssicherungskommission gibt es bereits seit zwei Jahren keine Chefin oder keinen Chef mehr. Die Verhandlungen seien „nach wie vor im Gange“, teilte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) mit.

Ausgelöst worden war die Personalsuche dadurch, dass der ehemalige Sektionschef Walter Pöltner den Vorsitz mit Ende 2021 zurückgelegt hatte. Er war der Ansicht, dass die Regierung Pensionen nicht ernst genug nehme. Die Alterssicherungskommission wurde 2017 gegründet und besteht aus 20 Mitgliedern (die vorsitzende Person nicht eingerechnet), wie Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, von mehreren Ministerien und Senioren- und Jugendorganisationen. Sie erstellt unter anderem Gutachten zum Pensionssystem und analysiert dabei sowohl die gesetzliche Pensionsversicherung als auch Ausgaben für die Pension von Beamtinnen und Beamten. Dabei geht es vor allem um die künftige Entwicklung und Finanzierbarkeit. Viele Möglichkeiten, etwas zu entscheiden, hat das Gremium nicht.

Walter Pöltner (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Walter Pöltner

Einvernehmen mit Nehammer und Brunner nötig
Dennoch gestaltet sich die Suche nach einer neuen Chefin oder einem neuen Chef als schwierig. Sozialminister Rauch muss im Einvernehmen mit Kanzler Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP) eine Expertin oder einen Experten aus den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder des Arbeits- und Sozialrechts bestellen. Das teilte er nach einer parlamentarischen Anfrage der NEOS mit. „Die Verhandlungen zur Bestellung eines neuen Vorsitzenden/einer neuen Vorsitzenden sind nach wie vor im Gange.“

Pöltners Rücktritt habe auf das Erledigen der Kommission jedoch „keinen Einfluss“, hieß es aus dem Sozialministerium. Die Sitzungen berufe derzeit die stellvertretende Vorsitzende, Seniorenbund-Chefin Ingrid Korosec, ein. Ende November erschien das letzte mittelfristige Gutachten. Die Periode beträgt fünf Jahre und dauert noch bis November 2024.

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